Das rot-grüne Kabinett hatte gestern einen Gesetzentwurf aus dem Wirtschaftsministerium gebilligt, der die Erhebung der Gebühren durch die SAM vereinfachen soll. Nach der Billigung durch das Kabinett wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Beratung zugeleitet.
Dass die angestrebte Neuregelung im Interesse aller Beteiligten aus der Abfallwirtschaft stehe, zeige sich auch daran, dass alle betroffenen Wirtschaftsverbände im Rahmen der Anhörung die Neuregelung grundsätzlich begrüßt und anerkannt hätten, wie das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung mtiteilt.
Die SAM ist seit nahezu 20 Jahren für die Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle und für die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Abfällen zuständig. Sie gehört dem Land Rheinland-Pfalz als Mehrheitsgesellschafter sowie zwei privaten Beteiligungsgesellschaften der Entsorgungswirtschaft. Als Public-Private-Partnership-Gesellschaft nimmt sie insoweit hoheitliche Aufgaben wahr.