Umweltverträglichkeitsprüfung wird benutzerfreundlicher

Um die Behörden der Mitgliedstaaten und Bauträger beim besseren Umgang mit den ökologischen Folgen von Bauprojekten zu unterstützen, hat die EU-Kommission alle bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen zusammengefasst. Die ursprüngliche Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und ihre Änderungen wurden laut Kommission zu einer „kompakteren, klar übersetzten und benutzerfreundlichen Fassung“ vereint.

„Die UVP-Richtlinie – die vor zehn Tagen in Kraft getreten ist – ist ein wichtiges Instrument zur Berücksichtigung von Umweltbelangen beim Entwurf von Bauvorhaben. Mit den Änderungen soll der Aufbau der Richtlinie vereinfacht werden, indem sie rechtlich klarer und verständlicher gemacht wird und sich leichter durchsetzen lässt“, erklärte Umweltkommissar Janez Potočnik. Diese Initiative sei Teil der Überarbeitung der UVP-Richtlinie. Mit dem im Jahr 2010 begonnenen Prozess solle der Umweltschutzfaktor der Richtlinie erhöht und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand verringert werden.“

Diese „Kodifizierung“ ist Teil der laufenden Bemühungen zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds der EU. Das heißt, dass die UVP-Richtlinie und all ihre späteren Änderungen jetzt zu einem einzigen transparenten und verständlichen Rechtsakt zusammengeführt wurden, ohne die ursprünglichen Vorschriften zu ändern. Ebenso wie die bestehenden Vorschriften wurde die kodifizierte Fassung in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Die Übersetzungen der neuen Fassung wurden ebenfalls überarbeitet, um Unklarheiten aufgrund missverständlicher Formulierungen oder sprachlicher Fehler auszuräumen.

Die Überarbeitung der UVP-Richtline wird laut EU-Kommission später im Jahr 2012 abgeschlossen. Dann werde die Kommission ihren Vorschlag für die Überarbeitung der kodifizierten Richtlinie vorlegen. Bei zukünftigen Änderungen werde der Schwerpunkt stärker auf dem Inhalt der Richtlinie und weniger auf ihrem Aufbau liegen.

Mit der UVP-Richtlinie solle sichergestellt werden, dass Projekte, die möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, vor ihrer Genehmigung angemessen geprüft werden. Bevor eine Entscheidung über den weiteren Verlauf eines solchen Vorhabens gefällt wird, werden daher seine möglichen Auswirkungen auf die Umwelt bestimmt und geprüft. Die Bauträger können ihre Vorhaben dann anpassen, um die negativen Auswirkungen zu minimieren, bevor sie auftreten, oder die zuständigen Behörden können Abhilfemaßnahmen in die Genehmigung des Vorhabens einarbeiten.

Die Richtlinie sieht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungsverfahren vor. Während das Vorhaben geprüft wird, müssen die Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit auf dem Laufenden gehalten werden und haben die Möglichkeit, sich zu den Vorschlägen des Bauträgers zu äußern, so dass die zuständigen Behörden und der Bauträger fundierte Entscheidungen treffen können.

Die UVP-Richtlinie steht zur Verfügung unter:
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2012:026:SOM:DE:HTML

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