„Es ist völlig konsequent, dass die Kommunen kein Umsatzsteuer-Privileg beanspruchen dürfen, wenn sie in den Wettbewerb mit umsatzsteuerpflichtigen Privaten gehen“, führt Grenz weiter aus.
Veolia Umweltservice hatte bereits 2010 eine Studie des Marktforschers trend:research gefördert, in der die Auswirkungen einer Umsatzsteuerpflicht für öffentlich-rechtliche Entsorger untersucht worden sind. Der Nettoeffekt – also die zusätzlichen Einnahmen für Bund, Länder und Gemeinden – dürfte bei 215 bis 241 Milionen Euro liegen. Das Ergebnis der Studie: Gebührenerhöhungen sind deswegen nicht notwendig.
Veolia-Umweltservice-CEO Grenz: “Wir würden uns auf zahlreiche Ausschreibungen der Kommunen freuen und sind überzeugt, im Wettbewerb dafür sorgen zu können, dass die Preise eher sinken als steigen. Damit dies auch künftig möglich bleibt, muss allerdings das wettbewerbsfeindliche Kreislaufwirtschaftsgesetz geändert werden – notfalls durch ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission