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IED-Richtlinie: Umsetzung schießt übers Ziel hinaus

Die europäische Industrieemissions-Richtlinie (IED) soll verbindliche Maßstäbe und Kriterien für einheitliche Standards und Techniken von Industrieanlagen in ganz Europa schaffen. Eine Umsetzung in deutsches Recht ist bis 2013 geplant, erste Gesetzesentwürfe liegen vor. „Die Referentenentwürfe des Bundesumweltministeriums schießen deutlich über das Ziel hinaus“, kritisiert jedoch bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock.
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Denn: Die Entwürfe enthielten teils strengere Regelungen für Genehmigungsverfahren, bei Umweltinspektionen und bei anderen betrieblichen Pflichten. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) warnt deshalb eindringlich vor Wettbewerbsnachteilen: „Nur mit einer konsequenten Eins-zu-Eins-Umsetzung kann verhindert werden, dass mittelständische Unternehmen aufgrund schärferer gesetzlicher Vorgaben im Wettbewerb benachteiligt werden.“

So sehen die Referentenentwürfe zusätzliche Pflichten auch für mittelständische Anlagenbetreiber vor, die laut der Richtlinie nur für Großanlangen mit einem enormen Materialdurchsatz – und damit auch einem höheren Gefahrenpotenzial – oder Verwertern von gefährlichen Abfällen oder Kompost gelten. „Hier werden EU-Vorgaben vorgeschoben, um den Mittelstand mit neuen Auflagen zu überziehen, obwohl wir in Deutschland bereits eines der effektivsten und dichtesten Regelwerke für den Immissionsschutz haben,“ warnt Rehbock. „Wenn die Referentenentwürfe so umgesetzt werden, bedeutet das unverhältnismäßige Belastungen durch einen organisatorischen und finanziellen Mehraufwand, der es dem Mittelstand immer schwerer macht, im Wettbewerb mit großen Unternehmen und internationalen Anbietern zu bestehen.“

Schon die vorgesehene Pflicht zur Erstellung eines Ausgangsberichts, jährliche Berichtspflichten und eine etwaige Rückführungspflicht würden die betroffenen Unternehmen mit zusätzlichen Kosten für Sachverständigengutachten und Dokumentation belasten. Der bvse fordert deshalb, den Mehraufwand durch maßvolle Regelungen so gering wie möglich zu halten.

Die EU-Richtlinie sieht darüber hinaus eine Abweichungsbefugnis vor, mit der die Mitgliedsstaaten in Einzelfällen weniger strenge Emissionsgrenzwerte festlegen können. Dies wolle der deutsche Gesetzgeber hiesigen Unternehmen nicht gestatten, so der bvse. „Aber auch hier muss – wie es in anderen EU-Mitgliedstaaten der Fall sein wird –, die Möglichkeit von Ausnahmeregelung bei der Festsetzung von Grenzwerten vom deutschen Gesetzgeber genutzt werden“, sagt Rechtsanwältin und bvse-Justiziarin Eva Pollert. Im Sinne gleicher Wettbewerbsbedingungen fordert der Verband deshalb eine verhältnismäßige und an den europäischen Mindeststandards orientierte Einführung der besten verfügbaren Technik.

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wahren

Überdies lehnt der bvse die vom deutschen Gesetzgeber angestrebte Regelung, Unterlagen aus Genehmigungsverfahren im Internet bekannt zu machen, entschieden ab und warnt gleichzeitig vor Datenmissbrauch: „Eine solche Verpflichtung ist weder europarechtlich gefordert noch trägt sie den Anforderungen an ein effizientes Verwaltungsverfahren und an den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen angemessen Rechnung.“

Mögliche Erleichterungen bei Genehmigungs- und Überwachungsverfahren beschränke der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung lediglich auf EMAS-zertifizierte Betriebe. Gerade in der mittelständischen Wirtschaft habe sich aber seit langem auch das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ als bewährtes Instrument für die Einhaltung von Qualitätsstandards etabliert. Schließlich komme es für die Frage, ob Erleichterungen gewährt werden, nicht darauf an, welches Institut eine Zertifizierung vornimmt, sondern nur darauf, ob die Überwachung gemäß den geltenden Gesetzen erfolgt, erläutert Eric Rehbock die Forderung seines Verbandes.

Quelle: bvse, mku

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