„Die jetzige Regelung stellt aus unserer Sicht eine klare Verletzung der europarechtlichen Vorschriften dar, insbesondere der Warenverkehrs- und Wettbewerbsfreiheit. Deshalb haben wir die Kommission aufgefordert, den Sachverhalt zu prüfen und die Bundesrepublik Deutschland zu einer EU-konformen Umsetzung aufzufordern“, begründet Justiziarin und Rechtsanwältin Eva Pollert die Initiative des bvse.
Rechtsanwalt Olaf Konzak von der Kanzlei Legerlotz Laschet habe im Auftrag des bvse bereits am Folgetag Beschwerde gegen die Regelungen zur Reichweite der kommunalen Überlassungspflichten und zum engen Tätigkeitsbereich gewerblicher Sammlungen eingelegt, führt der bvse weiter aus. Nach Auffassung des bvse weicht die verabschiedete Gesetzesfassung erheblich von dem Text ab, der von der EU-Kommission notifiziert worden ist.
Bei seinem Vorhaben erfährt der bvse eigenen Worten zufolge Zuspruch von verschiedenen Seiten: Martin Beckmann – Rechtsanwalt und Honorarprofessor der Universität Münster – sprach am 13. Februar in dem „Magazin Legal Tribune Online“ von „guten Chancen“ für ein Beschwerdeverfahren. Schließlich habe die EU-Kommission schon während des Gesetzgebungsverfahrens den deutschen Gesetzgeber dazu ermahnt, die europäischen Belange ernst zu nehmen und den Wettbewerb nicht zu sehr einzuschränken. Diese Warnung sei offenbar ohne Gehör geblieben.
Auch beim Bundeskartellamt gebe es Bedenken: Präsident Andreas Mundt warnte laut bvse nach der Einigung über das neue Gesetz vor einem „Monopolrecht der Kommunen“. Der Gesetzgeber sei auf Druck der Kommunen hinter seine eigenen Ansprüche zur Marktöffnung zurückgefallen.
„Wir sind deshalb zuversichtlich, mit unserer Beschwerde bei der EU-Kommission durchzudringen und doch noch zu fairen Regelungen für den Wettbewerb zwischen privaten Entsorgungsunternehmen und den Kommunen zu kommen“, so bvse-Justiziarin Eva Pollert.