BDE-Präsident Peter Kurth: „Man muss es ganz deutlich sagen: Das Kreislaufwirtschaftsgesetz in seiner jetzigen Fassung wird hinter den ursprünglich mit diesem Gesetz verbundenen Erwartungen weit zurückbleiben. Es wird weder das Recycling in Deutschland signifikant voranbringen noch die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb stärken.“ Die im Jahr 2009 im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP formulierten Zielstellungen seien verfehlt worden. Das gelte speziell für die Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie.
Kurth: „Die Tatsache, dass im Kreislaufwirtschaftsgesetz dem Recycling von werthaltigen Abfällen gegenüber der Verbrennung keine eindeutige Priorität eingeräumt wird, ist ein klarer Verstoß gegen Brüsseler Vorgaben. Das Gleiche gilt für die geplante Einschränkung der gewerblichen Sammlung. Während Brüssel auf mehr Transparenz und Wettbewerb in der Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft setzt, geht Deutschland in die entgegengesetzte Richtung – durch die Schaffung eines neuen kommunalen Monopols für getrennt gesammelte werthaltige Abfälle wird der Wettbewerb massiv eingeschränkt.“
Nach Auffassung des BDE mache es keinen Sinn, den vorliegenden Gesetzestext mit nur leichten kosmetischen Korrekturen zu beschließen. Kurth: „Die Signale seitens der Europäischen Kommission sind doch eindeutig – Brüssel wird das Gesetz so nicht durchgehen lassen. Der Bund könnte sich viel Ärger und Arbeit sparen, wenn sich in den nächsten Tagen alle Beteiligten zusammensetzen würden, um eine Überarbeitung vorzunehmen, die dann auch europarechtskonform ist.“
Der BDE sei unverändert bereit, mit konkreten Vorschlägen zu einer inhaltlichen Verbesserung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beizutragen. BDE-Präsident Kurth: „Die Branche erwartet ein Gesetz, das die richtigen Weichenstellungen hin zu mehr Recycling und Ressourcenschonung unter den Bedingungen eines fairen Wettbewerbs vornimmt.“