„Es darf doch nicht wahr sein, wenn sich der Gesetzgeber am Ende auf ein Gesetz einigt, das den Kommunen ein wasserdichtes Monopol beim Zugriff auf sämtliche Wertstoffe aus privaten Haushaltungen verschafft“, wetterte Der BDSV-Hauptgeschäftsführer Cosson.
Der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) geht es eigenen Worten zufolge vor allem darum, dass die kleingewerblichen Sammlungen von Schrott – sei es in der Form von Haus-zu-Haus-Sammlungen oder sei es in der Form der Entgegennahme von Schrott auf Schrottplätzen – erhalten bleiben. Für viele Metall-Recyclingbetriebe bilde diese Art der Materialbeschaffung ein unverzichtbares Rückgrat. Würde dieses Rückgrat zu Gunsten der ungehinderten Ausübung kommunaler Wertstoffsammlungen gebrochen, müssten viele private Schrottsammler Insolvenz anmelden.
Unverständlich sei für die BDSV insbesondere, dass der Auftrag der europäischen Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008, auch im Bereich der Wertstofffraktionen aus privaten Haushaltungen mehr Wettbewerb zu schaffen, in Deutschland offenbar nach der Absicht vieler Politiker ins genaue Gegenteil gewendet werden soll. Zwar bestehe die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren bei der EU-Kommission gegen die deutsche Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie anzustrengen. Doch ist eine solche Prozedur erfahrungsgemäß aufwendig und langwierig. Cosson: „Für den Fall der Fälle wäre es da allemal besser, wenn das ganze Kreislaufwirtschaftsgesetz aufgehalten und noch mal bei null angefangen würde.“
Das „Aufhalten des ganzen Gesetzes“ hatte Horst Meierhofer im Zusammenhang mit seinen Äußerungen zum faktischen Ausschluss der Privatwirtschaft ins Spiel gebracht.