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Landers stellt EU-Beschwerde gegen KrWG in Aussicht

„Die politischen Rahmenbedingungen für die Sekundärrohstoff-, Recycling- und Entsorgungsbranche sind weiter sehr schwierig.“ Mit diesen Worten beschreibt bvse-Präsident Burkhard Landers in seinem traditionellen Neujahrschreiben an alle Mitglieder des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung die Lage der Branche. Dabei bezog sich Landers auf den weiter zunehmenden Bürokratieaufwand, den die Unternehmen der Branche bewältigen müssen und der inzwischen jeden „vernünftigen Rahmen" sprengen würde. Das hätte sich auch bei den Beratungen zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gezeigt.
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Neben REACH und dem tauschähnlichen Umsatz seien im letzten Jahr noch die Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren hinzugekommen. Neue Vorschriften zur Bestimmung des Abfallendes (end of waste) und die Umsetzung der EnergiesteuerdurchführungsVO werden im laufenden Jahr noch folgen, führte Landers weiter aus. „Anstatt die Sekundärrohstoffgewinnung und das Recycling in Deutschland und Europa zu fördern, werden immer neue Regelungen eingeführt, die das Arbeiten in den Betrieben unnötig schwer machen.“

Das hätte sich auch bei den Beratungen zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz gezeigt. Mit dem Ergebnis könne man nicht zufrieden sein, auch wenn man sich mit dem neuen Gesetz wohl arrangieren könne. Als positiv bezeichnete der bvse-Präsident zwar, dass die stoffliche Verwertung gestärkt und die Einführung einer Wertstofftonne beschlossen wurde. Außerdem sei die rechtliche Situation der Unternehmen im Vergleich zum sogenannten Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichts zumindest „graduell verbessert“, ein bedingter Vertrauensschutz für bestehende Sammlungen erreicht und das Fortbestehen der Zusammenarbeit zwischen karitativen Organisationen und gewerblichen Unternehmen bei gemeinnützigen Sammlungen gesichert worden. Doch sei mit dem neuen Gesetz eine konsequente Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft, hin zu einer ressourcenorientierten Stoffstromwirtschaft, „sicher nicht gelungen“.

Hierzu hätte beispielsweise eine konsequente Ausschreibungspflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beitragen können. Stattdessen habe der Gesetzgeber aus falscher Rücksichtnahme gegenüber den kommunalen Unternehmen weitgehend auf wettbewerbliche Elemente im Bereich der haushaltsnahen Sammlung verzichtet, meint Landers. Auch das einzig momentan noch vorhandene Wettbewerbselement, welches vorsehe, dass eine gewerbliche Sammlung dann zulässig sein soll, wenn sie leistungsfähiger ist als die vorhandene Sammelstruktur, werde wohl im laufenden Vermittlungsverfahren noch weiter zu Ungunsten der gewerblichen Unternehmen verändert. Landers: „Das ist nicht mehr akzeptabel und wird eine erneute Beschwerde unseres Verbandes bei der Europäischen Kommission zur Folge haben.“

Im Hinblick auf die Einführung der Wertstofftonne machte der bvse-Präsident zudem deutlich, dass sich der Verband auch in Zukunft als Vertreter mittelständischer Interessen gegen kommunale oder auch privatwirtschaftliche Monopol- beziehungsweise Oligopolstrukturen positionieren werde.

Quelle: bvse, mku

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