Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2009 der Verfassungsbeschwerde zweier Bürger stattgegeben. Sie stellten die Sicherheit des automatisierten Ablaufs in Frage. Dem damaligen Urteil der Richter zufolge seien Programmierfehler in der Software oder in der Programmierung vorgenommene Wahlfälschungen nur schwer zu erkennen nur schwer überprüfbar. Genau dies sei jedoch ein wichtiger Aspekt des Grundsatzes der Öffentlichkeit der Wahl. Bürgerdienstechef Peter Spaenhoff erklärte gegenüber den Ruhr Nachrichten, dass es für den Verkauf dieser Geräte keinen Markt gegeben habe.
160