BSR verwahrt sich gegen Vorwürfe von Berliner Staatsanwälten

Gegen die in einer Pressemitteilung der Vereinigung Berliner Staatsanwälte (VBS) erhobenen Vorwürfe zur Vertragsgestaltung des Finanzvorstandes der Berliner Stadtreinigug (BSR) hat das Unternehmen sich verwahrt. Dazu sei die VBS aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und zudem eine Richtigstellung zu versenden. Das hat die BSR mitgeteilt. Darüber hinaus zeigten sich die BSR und ihre Organe „entsetzt über die Aussagen und das Selbstverständnis der Vereinigung in der Pressemitteilung“.

Zunächst ist festzustellen, so die BSR, dass Vera Gäde-Butzlaff ihre berufliche Zukunft nicht an den Ausgang des Verfahrens geknüpft hat – wie es in einem Medienbericht fälschlicherweise hieß. Erst recht habe sie nicht, wie die VBS in ihrer Pressemitteilung vom 22. Dezember unter Bezug auf angebliche Medienberichte schreibt, ihren Rücktritt erklärt für den Fall der Zulassung der Klage zur Hauptverhandlung (in der im Übrigen ja die Vorwürfe erst geklärt werden).

Auch der nach Ansicht der BSR in einer Zeitung erweckte Eindruck, dass die Vertragsverlängerung „klammheimlich“ stattgefunden habe, sei nicht nachvollziehbar. Wie immer in diesen Fällen befasse sich der Personalausschuss des Aufsichtsrates und der Aufsichtsrat in Gänze mit der Vorstandsangelegenheit. Zudem seien die zuständigen Senatsverwaltungen und Senatoren informiert worden. Alle Mitglieder des BSR-Aufsichtsrates fühlten sich als erstes dem Unternehmen verpflichtet. Alle Beschlüsse in Bezug auf das Arbeitsverhältnis des Finanzvorstandes Lothar Kramm seien einstimmig gefasst worden.

Auch hätten die Organe der BSR – die im Übrigen nicht dem „politischen Raum“ angehörten – die Anklageerhebung in keinem Fall ignoriert. Sie hätten selbstverständlich sowohl den Nichteröffnungsbeschluss der Wirtschaftskammer des Landgerichts als auch den gegenteiligen Beschluss des Kammergerichts zur Kenntnis genommen und auf diese auch reagiert. So erfolgte die Vertragsverlängerung im Dezember 2010 und somit ein halbes Jahr nach dem Beschluss des Landgerichtes zu Nichteröffnung eines Hauptverfahrens. Nach der Entscheidung des Kammergerichtes im August 2011 hätte Kramm erklärt, sein Amt niederzulegen. Auf Bitten des Aufsichtsrates sei er bereit gewesen, sein Amt so lange auszuüben, bis ein Nachfolger gefunden ist, längstens aber bis zum Beginn der Hauptverhandlung. Das Kammergericht habe zu keinem Zeitpunkt, und könnte das bei Wahrung der Grundsätze der Gewaltenteilung auch gar nicht, die Abberufung des Finanzvorstandes der BSR verlangt. „Aus welchen Quellen die VBS ihre Kenntnis schöpft, Gerichtsentscheidungen würden ignoriert, ist bei dieser Sachlage unerfindlich“, schreibt die BSR in ihrer Mitteilung.

Endgültig den Rahmen noch tolerierbarer Missverständnisse der Grundsätze der Gewaltenteilung im demokratischen System sprenge die Aufforderung des VBS an den Senat, für die „Durchsetzung der Beschlüsse eines unabhängigen Gerichts“ zu sorgen, führt die BSR weiter aus. Das Kammergericht habe die Durchführung einer Hauptverhandlung beschlossen. Dies durchzusetzen sei nicht Aufgabe des Senats, sondern werde im Rahmen der Judikative erledigt. Die Organe der BSR hätten ihrerseits zu keinem Zeitpunkt gegen die Eröffnung einer Hauptverhandlung Stellung bezogen. Die Aufforderung gehe also völlig ins Leere, es sei denn, sie beabsichtige die Entfernung eines Vorstandsmitglieds eines Unternehmens aus seinem Amt – „was ein weiterer Beleg für das bei der VBS vorherrschenden Missverständnisses der Grundsätze der Gewaltenteilung wäre“.

Der VBS ist laut BSR zuzustimmen, dass es zu einer traurigen Realität geworden sei, Grundsätze der Gewaltenteilung misszuverstehen, um daraus Argumente zu gewinnen. Die Grundsätze der Gewaltenteilung verlangten aber nicht, bei Erhebung einer Anklage auf eine eigene Rechtsmeinung zu verzichten. Hier helfe auch der Verweis auf eine „Verpflichtung der Staatsanwaltschaft auf Objektivität“ nicht weiter, denn gerade die Gewaltenteilung verlange hier noch eine andere Rechtsmeinung. Erst diese, jetzt des Gerichts, könne Rechtsfrieden schaffen. Dass auch Ankläger irren können, so die BSR, habe die Staatsanwaltschaft Berlin schließlich selbst in vielen Prozessen der vergangenen Jahre, die von politischer Aufmerksamkeit begleitet waren, erfahren müssen.

Lesen Sie mehr über die VBS-Vorwürfe gegen die BSR
http://www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article1860685/Berliner-Staatsanwaelte-greifen-BSR-und-Senat-an.html

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