Es werde eine Rücknahmepflicht der Händler für Elektro-Altgeräte geben, ohne dass Neugeräte gekauft werden müssen. Bedingungen seien, so Florenz: das Gerät ist kleiner als 25 Zentimeter und die Verkaufsfläche von Elektronik-Geräten ist größer als 400 Quadratmeter. Mitgliedsstaaten könnten Ausnahmen machen, wenn sie ein mindestens so effizientes bereits existierendes Sammelsystem hätten. Diese Beurteilung müsse zudem veröffentlicht werden.
„Leider hat es lange gedauert, bis alle Beteiligten verstanden haben, dass uns ehrgeizige Ziele helfen, wertvolle Rohmaterialien zurückzugewinnen und den illegalen Export in Entwicklungsländer oder das Verschwinden auf Mülldeponien zu unterbinden. Für die Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit Europas ist es entscheidend, dass wir möglichst viel der wertvollen und teueren Rohstoffe wiederverwerten, anstatt sie teuer etwa in China einzukaufen“, so der CDU-Europaabgeordnete
Zum Sammelziel von derzeit vier Kilogramm pro Kopf solle ab Anfang 2012 alternativ der Sammeldurchschnitt der zurückliegenden drei Jahre kommen, je nachdem, welche Menge die größere ist. „Das stellt sicher, dass sich niemand auf bereits erreichten vier Kilogramm ausruhen kann“. Ab 2016 müssen 45 Prozent der durchschnittlich in den zurückliegenden drei Jahren verkauften Neugeräte eingesammelt werden. Ab 2019 steigt diese Quote auf 65 Prozent oder alternativ auf 85 Prozent des gesamten E-Abfalls an. Die neuen Mitgliedstaaten haben zwei Jahre länger Zeit. „Wir bekommen ein anspruchsvolles Sammelziel. Aus vermeintlichem Abfall werden wieder wertvolle Rohstoffe“, sagte Florenz.
Beweilastumkehr für Export von E-Altgeräten
Für den Export von Altgeräten soll demnach nun eine Beweislastumkehr gelten. Bei Kontrollen soll der Unternehmer und nicht mehr der Zoll nachweisen müssen, dass es sich um gebrauchsfähige Geräte handelt und nicht um E-Abfall. „Damit kann der illegale Export von Altgeräten wirksam eingedämmt werden, was uns Rohstoffe sichert und die häufig katastrophale Behandlung in Entwicklungsländern verhindert“, so Florenz.
Für die Hersteller solle es eine Erleichterung bei der nationalen Registrierung geben, die nun auch klar den Online-Handel erfasse. Dort wo die Geräte auf den Markt gebracht werden, solle ein Rechtsvertreter ausreichen, eine Niederlassung sei nicht mehr erforderlich. Voraussetzung sei, dass der Hersteller aber einen Rechtssitz in einem anderen Mitgliedstaat hat. „Verkäufe über das Internet sind nun endlich auch erfasst. Und für kleinere Unternehmen ist der Verzicht auf die Niederlassungen ein spürbarer Bürokratieabbau“, sagte der Berichterstatter des Europaparlaments.
Nun ist der Weg frei für die formelle Abstimmung in zweiter Lesung im EU-Parlament und im Ministerrat. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich am 18. Januar 2012 über den Kompromisstext abstimmen.