Dabei müsse beispielsweise berücksichtigt werden, dass Abfälle, die zu Ersatz- oder Sekundärbrennstoffen aufbereitet und genutzt würden, primäre Ressourcen ersetzen. So trügen sie mit ihrem biogenen Anteil bedeutend zur CO2-Minderung bei. Darauf wies der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) hin. Wenn Abfälle jedoch nicht als Ersatzbrennstoffe (EBS) zur Energiegewinnung genutzt würden, müssten sie trotzdem in Müllverbrennungsanlagen verbrannt werden, und zusätzlich würden noch Primärrohstoffe im Produktionsprozess verbrannt. Das wäre nicht nur aus Sicht der Energiegewinnung ineffizient, sondern bedeute auch, dass ein zusätzlicher Verbrennungsvorgang natürlich auch zusätzliche Emissionen verursacht.
bvse-Referent Andreas Habel machte im Düsseldorfer Landtag daher deutlich, dass der bvse zwar alle Bestrebungen unterstütze, die Emissionen der Mitverbrennung zu vermindern. „Es gilt dabei jedoch fach- und sachgerechte Grenzwerte zu ermitteln, die die Beschaffenheit und den Zweck der Anlage berücksichtigen“, so Habel. Es dürfe nicht dazu kommen, dass aufgrund falscher Grenzwerte ein Umlenken von Stoffströmen einseitig zugunsten der Müllverbrennungsanlagen erfolge. Damit erweise man dem Umwelt- und Gesundheitsschutzgedanken keinen Gefallen.
Von daher bedürfe es einer „Gesamtbetrachtung“, bei der nicht nur die Emissionen, sondern auch die Energieeffizienz auf den Prüfstand kommen müsse. So widerspreche es doch eklatant dem Nachhaltigkeitsgedanken, erklärte bvse-Vizepräsident Einsele, Abfälle in ineffektive Verbrennungssysteme zu lenken. Er verwies darauf, dass Müllverbrennungsanlagen bei der Energieerzeugung mit Nettowirkungsgraden von nur 30 bis 40 Prozent arbeiteten, während in EBS-Monokraftwerken oder speziell in der Zementindustrie Nettowirkungsgrade von bis zu 80 Prozent erzielt werden.