Nach Ansicht des bvse ist eine Ausweitung der Nachweispflicht auf nicht gefährliche Abfälle nicht akzeptabel. „Kaum eine Branche ist so stark reglementiert wie die Sonderabfallbranche“, betonte Werner Schmidt, Vorsitzender des bvse-Fachverbandes Sonderabfallwirtschaft.
In seinem Vortrag kündigte der BMU-Vertreter Günter Stöhr jedoch an, im Anschluss an die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Nachweisverordnung im Hinblick auf einen freiwilligen Begleitschein für nicht gefährliche Abfälle zu prüfen. Das könnte die Registerführung erleichtern und zu einem einheitlichen System für alle Abfälle führen, so Stöhr.
Ein weiterer viel diskutierter Punkt war, die in jüngster Zeit verbreitete Praxis einiger Bundesländer, Gebühren für die Bearbeitung und Kontrolle von Begleitscheinen für gefährliche Abfälle zu erheben. Für den bvse geht dies zu weit.
Der Rechtsanwalt Olaf Konzak von der Kanzlei Legerlotz Laschet Rechtsanwälte bezweifelte denn auch die Rechtmäßigkeit dieser Bearbeitungsgebühr und vermutet dahinter die Absicht, neue Gebührenquellen zu erschließen. Die Gerichte seien derzeit uneins.