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Altersvorsorge der Entsorgungswirtschaft wird zehn Jahre alt

Die "Altersvorsorge der Entsorgungswirtschaft" (AVE) ist als Branchenlösung ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge der Beschäftigten in der Entsorgungswirtschaft. Als Branchenversorgungswerk steht die AVE allen privaten Arbeitgebern in der Entsorgungswirtschaft offen und wird in diesen Tagen zehn Jahre alt. Die DHK-Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung mbH, deren Projekt die AVE ist, betreut derzeit eigenen Angaben zufolge rund 240 private Betriebe der Branche.
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Wie in anderen Branchen auch, stelle die Konzeption, Umsetzung und Planung der eigenen Altersvorsorge eine organisatorische und finanzielle Herausforderung dar, die mit Hilfe der DHK-Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung umgesetzt wurde. In den angesprochenen Betrieben habe eine Beteiligungsquote von 16 Prozent erreicht werden können. Die AVE ist eine Pensionskasse und Direktversicherung von BDE (Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.) und der Verdi. (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft).

Die Zielsetzung der AVE sei eine Haftungsminimierung für die Arbeitgeber, erklärt die DHK. Gleichzeitig sollen die bestmöglichen Konditionen für die ganze Branche erreicht werden. Dies gelinge unter anderem dank 60 Prozent geringerer Verwaltungskosten als bei Einzellösungen. Für die Arbeitnehmer werde eine einfache Lösung bei Arbeitgeberwechseln angeboten. Die AVE verhindere Altersarmut, sei flexibel und die angelegten Mittel seiensicher.

Die AVE biete maximale Sicherheit, weil sie von den drei größten Versicherern im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge getragen werde. Die Versicherungen übernehmen nach Quote die Kapitalanlage und den Versicherungsschutz. Dabei trage HDI-Gerling 40 Prozent, die Allianz 30 Prozent und die ERGO ebenfalls 30 Prozent, wie die DHK weiter ausführt. Die AVE nehme in einem Kollektivvertrag alle Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Alter auf. Die bei privaten Verträgen obligatorische Gesundheitsprüfung entfalle und bei einer etwaigen Berufsunfähigkeit zahle die AVE die Beiträge weiter.

Quelle: DHK, mku

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