„Nach Auffassung des bvse ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sicherlich nicht der große Wurf, den sich die Branche zu Beginn der Gesetzesberatungen erhofft hatte“, schreibt der Entsorgerverband bvse in einer Mitteilung.
In Hinblick auf die umstrittene Gleichwertigkeitsklausel, die die privat Sammlung gegen den Willen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers dann erlaubt, wenn die private Sammlung hochwertiger wäre, sagt bvse-Präsident Burkhard Landers: „Besser schlägt schlechter. Dieser Grundsatz muss auch in der Entsorgungsbranche gelten, will man zukunftsweisenden Innovationen eine Chance geben.“ Schlechtere Sammlungen vor besseren zu schützen, sei rückwärtsgewandt und das falsche politische Signal.
Landers appelliert daher an den Vermittlungsausschuss, an einer „seriösen fachlichen Lösung“ zu arbeiten, die die Kriterien wann eine Sammlung hochwertiger ist konkretisiert, um die Vollzugsfähigkeit zu verbessern, die Gleichwertigkeitsklausel „im Kern und in ihrer Zielrichtung“ jedoch zu erhalten.
Positiv äußerte sich der Verband zu der wegfallenden Verpflichtung zum Führen von Nachweisbüchern für ungefährliche Abfälle. Wie der bvse weiter mitteilt, beabsichtigte der Bundesrat die Einführung der Pflicht zur Führung von Nachweisbüchern und das Erstellen einer Jahresaufstellung auch für ungefährliche Abfälle. Dagegen haben sich der bvse in einem Schreiben an die Bundesländer Anfang letzter Woche erfolgreich gewehrt. Der Bundesrat habe diese Forderung in seiner jüngsten Sitzung nicht mehr aufgegriffen. Eine Ausweitung der Nachweispflichten auf ungefährliche Abfälle ist damit vom Tisch.