Für das Saarland wurde in den vergangenen Monaten auf der Basis einer Potenzialanalyse eine Biomasse-Nutzungsstrategie für die Land-, Forst- und Abfallwirtschaft entwickelt. Besondere Aufmerksamkeit sei der Reststoffwirtschaft mit den darin beinhalteten Potenzialen gewidmet worden. Hier finde derzeit oftmals eine Nutzung außerhalb der Landesgrenzen statt (zum Beispiel Altholz, Klärschlamm, Bioabfall), beziehungsweise lediglich eine stoffliche Nutzung wie beispielsweise in Form der Kompostierung von Grünschnitt und Ähnlichem.
Unter den heutigen (technologischen) Rahmenbedingungen erscheint den Autoren der Studie zufolge bis 2020 szenarienabhängig ein Ausbau auf bis zu 500 Gigawattstunden Stromerzeugung und damit eine Verdreifachung der heutigen Erzeugung möglich. Dies entspreche – je nach Vollbenutzungsstundenzahl der unterschiedlichen Anlagen – einer installierten elektrischen Leistung von 70 bis 80 Megawatt elektrisch. Die maximale Ausbaugrenze sei – unter Berücksichtigung der festgelegten Rahmenbedingungen – bis 2050 bei etwa 100 Megawatt elektrisch Leistung und einer Stromerzeugung von knapp 800 Gigawattstunden erreicht. Derzeit sei im Saarland eine Nennleistung von rund 10 Megawatt elektrisch installiert. Hinzu kämen circa 10 Megawatt elektrisch aus den biogenen Reststoffen, die den Müllverbrennungsanlagen zugeführt werden.
Analog wurden die biogenen Wärmepotenziale ermittelt. Dabei unterscheidet die Studie zwischen Anlagen in Kraft-Wärme-Kopplungs-Betrieb (KWK) und Heizwerken beziehungsweise effizienten Einzelfeuerungen nur zur Wärmebereitstellung. Bis 2020 erscheine eine Verdopplung von heute rund 450 Gigawattstunden jährlich auf dann 1.100 Gigawattstunden pro Jahr realistisch. Bis 2050 seien dann lediglich noch weitere 150 Gigawattstunden pro Jahr zusätzlich erschließbar. Die zwischen 2020 und 2050 teilweise zurückgehenden Potenziale (Altholz, Biotonne, Grünschnitt) spiegelten den Einfluss des Bevölkerungsrückgangs im Saarland wider.
„Die Bioenergie-Nutzung, die bundesweit in den letzten Jahren eine starke Dynamik erfahren hat, entwickelte sich im Saarland bislang eher verhalten. Das wollen wir ändern, indem wir Informations- und Förderkampagnen zum Beispiel für Kurzumtriebsflächen starten, das Landesabfallgesetz ändern, um den Ressourcenbezug sicherzustellen, die Landesentwicklungsplanung so gestalten, dass zusätzliche Biomasse-Produktionsflächen gewonnen werden und Akteurs- und Netzwerkinitiativen zur Projektentwicklung unterstützen“, so die saarländische Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr, Simone Peter.
Mögliche Maßnahmen zur Förderung der Bioenergie-Nutzung:
– Weiterentwicklung der vorhandenen Entsorgungsstrukturen zu einer nachhaltigen saarländischen Ressourcenwirtschaft (zum Beispiel unter der Federführung des EVS).
– Ab 2020 gegebenenfalls Aufbau einer saarländischen Verwertungsanlage für Altholz (zum Beispiel Umrüstung einer vorhandenen Müllverbrennungsanlage).
– Einrichtung eines „runden Tisches“ zum Thema „Stoffstrommanagement Holz“.
– Neuorganisation der abfallrechtlich definierten Zuständigkeiten für die Grünschnittverwertung in Verbindung mit einem stofflich-energetischen Verwertungskonzept.
– Umgehende Realisierung einer Biogasanlage zur Bioabfallverwertung. Dabei Umsetzung des genehmigten Anlagenstandortes Völklingen-Fürstenhausen in Verbindung mit einem effizienten Wärmekonzept.
– Realisierung einer Wärmeauskopplung im Bereich der AVA Velsen zur Nutzung biogener Wärme.
– Im Bereich der Klärschlammverwertung Erabeitung eines Anlagenkonzepts zur Monoverbrennung / -vergasung von Klärschlämmen.
– Im Klär-/Deponiegasbereich Prüfung eines Lastmanagements für anfallende Gase.
– Umsetzung von Kurzumtriebsflächen (KUF) im landwirtschaftlichen Bereich über Informationskampagnen („runder Tisch“) sowie Impulsförderung.
– Unterstützung des Ausbaus landwirtschaftlicher Biogasanlagen mittels eines breiten konzeptionellen Ansatzes, welcher eine Grünlandstrategie, eine Informations- und Akzeptanzkampagne, angepasste modulare Konzepte für Kleinanlagen sowie eine Effizienzkampagne für Bestandsanlagen beinhaltet.
– Anerkennung extensiver Biomasse-Kulturen (zum Beispiel KUF, Wildkräutermischungen) im Rahmen der Eingriffs- / Ausgleichsregelungen.
– Verbesserung der Datenlage zum Bestand an Einzelfeuerungen.
– Vermeidung reiner Waldholzverstromungsanlagen, zum Beispiel durch einen verstärkten Einsatz von Landschaftspflegehölzern sowie holzartigem Grünschnitt. Realisierung einer Effizienzoffensive für Scheitholz.
– Bezüglich der Bewirtschaftung der Wälder Erörterung der bestehenden Bewirtschaftungsrichtlinien bezüglich Hemmnissen einer Mobilisierung von Energieholz. Einstufung des Waldholzes als öffentlichen Wert. Der Verkaufspreis von Waldholz sollte daher nicht unter dem jeweiligen Marktpreis liegen.