Die Förderung der Kreislaufwirtschaft, die Stärkung des Recyclings und die Gewinnung von Sekundärrohstoffen habe dagegen in der politischen Diskussion nur eine eher untergeordnete Rolle gespielt, wie es im Schreiben des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) weiter heißt.
Die politische Diskussion der vergangenen Wochen habe, so heißt es in dem Schreiben weiter, teilweise den Eindruck erweckt, dass es den politischen Parteien und Institutionen in erster Linie darum gehe, einen Wettlauf um die Gunst der Kommunen zu gewinnen. Das sei bei den bvse-Mitgliedsunternehmen auf starkes Befremden gestoßen, weil es mittelständische Unternehmen gewesen seien, die mit ihren Innovationen das Recycling in Deutschland etabliert, die die Wertstoffkreisläufe und Märkte aufgebaut hätten, von denen nun auch die Kommunen und die Gebührenzahler profitierten. „Kreislaufwirtschaft ohne Mittelstand funktioniere nicht“, schreiben Landers und Rehbock.
Die Beratungen in den beteiligten Ausschüssen des Bundesrates hätten diesen Eindruck leider gefestigt. So werde von Länderseite besonders die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel in Paragraf 17, Absatz 3 des vorliegenden Gesetzentwurfes bemängelt. Dort ist geregelt, dass eine gewerbliche Sammlung dann zulässig sein soll, wenn diese nachgewiesenermaßen hochwertiger ist, als das von der Kommune veranlasste Sammelsystem. Diese Regelung wollen die Länder streichen. Für den bvse ist das nicht nachvollziehbar, denn es könne doch nicht im Sinne der Ressourceneffizienz sein, ein schlechteres Sammelsystem zu schützen, wenn ein besseres System verfügbar ist.
In dem Schreiben weist der bvse noch auf einen anderen Aspekt hin, der in den Beschlüssen der zuständigen Ausschüsse des Bundesrates zum Kreislaufwirtschaftsgesetz seinen Niederschlag gefunden hat. So wurde dort gefordert, dass zukünftig nun auch für den Bereich der ungefährlichen Abfälle die Führung von Nachweisbüchern und die Erstellung von Jahresübersichten verpflichtend eingeführt werden soll. Diesen Aufwand, der für den Bereich der gefährlichen Abfälle noch gerechtfertigt sein mag, nun auch auf ausdrücklich ungefährliche Abfälle auszuweiten, nütze nicht dem Ziel Mensch und Umwelt vor Gefahren zu schützen, widerspreche der gebotenen Verhältnismäßigkeit und benachteilige den Mittelstand.
Morgen wird der Bundesrat über das Kreislaufwirtschaftsgesetz abstimmen.