„Das Gesetz bleibt schon in der bisherigen Fassung weit hinter den Möglichkeiten und Erwartungen zurück, da es keine vernünftigen Zielvorgaben bei den Recyclingquoten enthält und die Müllverbrennung dem Recycling quasi gleichgestellt wird“, holt der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) in seiner Kritik weiter aus.
Der bisherige Gesetzentwurf impliziere bereits die Schaffung eines neuen kommunalen Monopols bei der Wertstoffsammlung. Kurth: „Im Vermittlungsausschuss soll jetzt zusätzlich erreicht werden, dass die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel gekippt wird und Kommunen die gewerbliche Sammlung auch dann untersagen können, wenn das von ihnen präferierte Sammelsystem qualitativ und ökologisch schlechter ist als das Sammelsystem eines privaten Anbieters. Der Bundesrat verabschiedet sich damit klar von dem Ziel, möglichst viele Abfälle einem hochwertigen Recycling zuzuführen. Das ist ein Rückschritt für den Recyclingstandort Deutschland.“
Der BDE sei überzeugt davon, so Kurth, dass die EU-Kommission das Kreislaufwirtschaftsgesetz intensiv und kritisch auf den Prüfstand stellen werde. „Parallel dazu werden wir unsere bei der Kommission anhängige und für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens lediglich ruhende Beschwerde hinsichtlich der Einschränkung der gewerblichen Sammlung in Deutschland aktivieren und engagiert verfolgen“, kündigt der BDE-Präsident an. „Wir sind der Überzeugung, dass die vom Bundesrat betriebene massive Einschränkung der gewerblichen Sammlung nicht europarechtskonform ist und daher am Ende auch nicht Bestand haben wird.“