Der VUMV untertütze die generelle Linie des Gesetzes, bewährte Strukturen und Elemente des bestehenden Abfallrechts sowie die hohen Standards in der deutschen Abfallwirtschaft zu erhalten. Die Verlängerung von Vertragslaufzeiten sei zum Beispiel im Interesse einer höheren Planungssicherheit für Kunden und Anbieter zu begrüßen. „Es ist zu befürchten, dass die geplante sogenannte ‚effizientere behördliche Überwachung’ und eine rigidere Handhabung der Gebührenordnung zu einer stärkeren Kommunalisierung und damit zu einer Verteuerung der Abfallverwertung führen könnten“, kritisiert der Präsident der Dachorganisation von 27 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden in Mecklenburg jedoch Teile des Novellierungsentwurfes.
„Wir erwarten von Ministerpräsident Sellering, sich am Freitag im Bundesrat klar gegen Reglungen in der Gesetzesnovelle auszusprechen, die zu einer Ausweitung der wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen führen würden. Insbesondere sollten die im neuen Abfallrecht vorgesehenen behördlichen Eingriffsbefugnisse nicht erweitert, sondern eher beschränkt werden“, erklärt Bremer abschließend.