Dies werde auch durch einen Rückblick auf das Vorjahr bestätigt: 2010 hatten die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2012 eine Umlage zwischen 3,4 und 4,4 ct/kWh prognostiziert. Die tatsächliche Entwicklung der Umlage laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), nämlich 3,59 ct/kWh, habe dann am unteren Rand der Prognose gelegen.
Die oberen Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber legten außerdem einen Anstieg der EEG-Strommenge auf 144 Terrawattstunden in 2013 zugrunde – rund 80 Prozent mehr als 2010. Ein solches Szenario ist aus Sicht des BMU äußerst unwahrscheinlich. Ein anderes realistisches Szenario gehe dagegen von einem Anstieg von rund 100 Terrawattstunden in 2011 auf circa 125 Terrawattstunden bis 2013 aus. Außerdem sei unklar, ob weiterhin eine Liquiditätsreserve nötig sei. Nach Einschätzung des BMU dürfte der EEG-Kontoverlauf deutlich positiver verlaufen als jetzt prognostiziert.
Festzuhalten bleibt, so das BMU: Die mehrfachen Einschnitte bei der Photovoltaik-Förderung und die Einführung des „atmenden Deckels“ seien richtig gewesen, weil damit der steile Anstieg der Umlage in den Jahren 2010 und 2011 gebremst worden sei. Selbstverständlich werde die Bundesregierung die Entwicklung der erneuerbaren Energien weiter sorgfältig beobachten und gegebenenfalls nachsteuern.
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes tritt am 1. Januar.2012 in Kraft. Sie nimmt in den Augen des BMU die richtigen Weichenstellungen vor, um die Umlage stabil zu halten. Zweck des EEG sei die Markteinführung und keine Dauersubvention. „Auch wenn die Bürger bereit sind, für den Ausbau der erneuerbaren Energien einen Beitrag zu leisten, müssen wir die Kosten im Griff behalten“, betont das Umweltministerium. Die Bürger würden vom Ausbau der erneuerbaren Energien und von der Energiewende nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch profitieren.