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Umweltstaatssekretär: Sicherheit geht bei Asbest-Transporten vor

Schleswig-Holsteins Umweltstaatssekretär Ernst-Wilhelm Rabius hat betont, dass in der Diskussion um den eventuellen Transport von asbesthaltigem Abfall auf die Deponie Rondeshagen für das Umweltministerium die Sicherheit von Menschen und Umwelt oberstes Gebot sei. „Bei begründeten Zweifeln an der Sicherheit wird es keine Zustimmung zur Einlagerung der Abfälle in Rondeshagen geben“, sagte Rabius gestern im Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages.
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Außerdem werde das Umweltministerium auch weiterhin sorgfältig auf die Einhaltung der bei der Entsorgung solcher Abfälle zu berücksichtigenden Vorschriften achten. In diesem Sinne, so der Staatssekretär weiter, stehe man auch mit den niedersächsischen Behörden in engem Kontakt.

Rabius sagte aber auch, dass die Deponie in Rondeshagen (Kreis Herzogtum Lauenburg) eine der modernsten Europas und für die Einlagerung dieser Abfälle sowohl geeignet als auch zugelassen sei. Die asbesthaltigen Abfälle seien dort auf jeden Fall besser und sicherer aufgehoben als an dem jetzigen Aufbewahrungsort im niedersächsischen Wunstorf-Luthe bei Hannover. Eine umweltgerechte Sanierung sei daher wünschenswert, wenn die Sicherheit gewährleistet werden könne; ein Verhalten nach dem „Sankt-Florians-Prinzip“ lehnte der Staatssekretär ab.

Bislang besteht die Absicht, so erklärt das schleswig-holsteinische Umweltministerium, maximal 30.000 Tonnen Asbestzementschlämme und Asbestzementscherben, die bei der Sanierung einer Halde der ehemaligen Fulgurit-Werke in Wunstorf-Luthe anfallen, nach Rondeshagen zu verbringen. Die in Wunstorf lagernde Gesamtmenge betrage circa 170.000 Tonnen. Der Asbestanteil der Abfälle liege bei drei bis sieben Prozent. Er sei gebunden in einer pastösen bis plastischen Zementmasse mit einem Wasseranteil von bis zu 70 Prozent. Bei den Asbestzementscherben handele es sich um Reste aus der Zementplattenherstellung. Auch hier sind die Fasern in Zement eingebunden.

Eine Untersuchung des TÜV Nord zu Transportfragen und Sicherheit befinde sich derzeit in der Auswertung. Mit einer Entscheidung rechnet das Landesumweltministerium nicht vor der 47. Kalenderwoche.

Quelle: Landesumweltministerium, mku

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