Auf der Abfallbehandlungsanlage der RCO Recycling-Centrum GmbH (RCO) im thüringischen Bad Klosterlausnitz wird seit Monaten gegen geltendes Recht verstoßen, ohne dass die zuständigen Aufsichtsbehörden dagegen einschreiten. Davon ist die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) nach eigenen Recherchen überzeugt.
Nach Angaben der Umweltschutzorganisation, die auf eigenen Recherchen beruhen sollen, gehen seit mindestens April 2011 von der Abfallbehandlungsanlage der RCO im thüringischen Bad Klosterlausnitz heftige Gas-, Faser-, Staub- und Geruchsemissionen aus. Mitarbeiter des Abfallunternehmens seien in unzulässiger Weise krebserregenden Substanzen ausgesetzt, Abwässer mit Chemikalien verunreinigt, Abfälle unsachgemäß gelagert und illegal miteinander vermischt worden.
Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis verharmlose seit einem halben Jahr systematisch Hinweise beeinträchtigter Anwohner und blockiere Aufforderungen der DUH, gegen diese Verstöße vorzugehen. „Wir halten es für skandalös, dass die thüringischen Überwachungsbehörden die offensichtlich gravierenden Verstöße in der Abfallbehandlungsanlage tolerieren. Die dort durchgeführte Verarbeitung und Lagerung gefährlicher Abfälle im Freien ist nach unserer Erkenntnis rechtswidrig. Da das örtliche Landratsamt seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt, haben wir Umweltminister Reinholz aufgefordert, den Betrieb so lange zu schließen, bis ein ordnungsgemäßer Betrieb sichergestellt ist“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die Firma RCO betreibt in Bad Klosterlausnitz eine Abfallbehandlungsanlage, in der gefährliche Abfälle in einem sogenannten „Stabilisierungsverfahren“ verarbeitet werden. Die Anlage diene außerdem der Behandlung von zum Teil gefährlichen Abfällen zur Umwandlung in Ersatzbrennstoffe. Eine gesundheitliche Gefährdung der Anwohner ist nach Ansicht der DUH auf Grund der in der Anlage verarbeiteten Gefahrstoffe nicht ausgeschlossen. „Um die Umweltbelastungen und Gesundheitsgefahren für die Anwohner zu bewerten, sind langfristige Luftmessungen der Stäube und Fasern und orientierende Bodenproben auf dem Firmengelände sowie im benachbarten Wohngebiet unverzichtbar“, erklärt Maria Elander. Abteilungsleiterin für Kreislaufwirtschaft bei der DUH.
Das für die Überwachung zuständige Landratsamt Saale-Holzland-Kreis weigere sich bis heute, entsprechende kontinuierliche Immissionsmessungen durchzuführen und verweise auf eine einmalige Messung im Außenbereich der Anlage am 24. Mai dieses Jahres, die keine Auffälligkeiten ergeben habe. „Die bisherige Vorgehensweise des Landratsamts ist schlicht unseriös. Denn natürlich unterscheiden sich Art und Menge der Emissionen je nach Intensität des Anlagenbetriebes, nach den verarbeiteten Abfällen und den Windverhältnissen von Tag zu Tag. Ein einmalig gemessener Wert ist nicht aussagekräftig – dafür müssen die Staub- und Fasermessungen über mehrere Monate und an unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden“, erklärt Elander.
DUH: Ursache für Staubentwicklung liegt im Anlagenbetrieb
Die Ursache für die Staubentwicklung auf dem RCO-Gelände ist nach Überzeugung der DUH im Anlagenbetrieb zu finden. Zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen würden überwiegend Dachpappen im Freien angenommen, geschreddert und abgelagert. Diese Dachpappen enthielten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die nachweislich krebserregend sind. Vom lAbwasserzweckverband Holzland festgestellte Belastungen des RCO-Abwassers mit PAKs seien auf Staubausspülungen vom Betriebsgelände zurückgeführt worden.
Trotz dieser amtlichen Analysenergebnisse und ständiger Anwohnerbeschwerden halte das Landratsamt das Schreddern und Lagern PAK-belasteter Abfälle im Freien für unbedenklich und deren Verwehung in die betriebsnahe Umgebung für unwahrscheinlich. Folglich verzichte die Behörde bisher auf die Anordnung emissionsmindernder Maßnahmen gegenüber der Firma RCO. Ein von der DUH mehrfach beim Landratsamt abgefragter, zeitlich verbindlicher Maßnahmenplan zur Minimierung oder Beseitigung der Emissionen sei bis heute nicht vorgelegt worden.
Anfragen der DUH beim Landesverwaltungsamt Thüringen hätten zudem ergeben, dass Teile der Betriebsgenehmigung zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen bereits Mitte 2010 erloschen seien. Mit der Erteilung eines Genehmigungsbescheides im Jahr 2007 seien Annahme, Verarbeitung und Lagerung von Ersatzbrennstoffen ausdrücklich nur in einer geschlossenen Halle erlaubt worden. Nachdem ein entsprechendes Gebäude nicht errichtet wurde, habe die Baugenehmigung Mitte 2010 ihre Gültigkeit verloren, so die DUH. Die Annahme und Aufbereitung gefährlicher Abfälle sowie zum Stauben oder zur Verwehung neigender Materialien ist somit nicht mehr rechtskonform durchführbar.