Die Regierung habe lange an Plänen für eine starke Liberalisierung der Abfallwirtschaft festgehalten. Der ursprüngliche Gesetzentwurf habe vorgesehen, dass private Entsorger im Rahmen einer sogenannten gewerblichen Sammlung die Wertstoffe aus den Haushaltsabfällen bei den Bürgern hätten abholen können, während die teure Restmüllentsorgung an den Kommunen hängen geblieben wäre – auch wenn dies Gebührenerhöhungen zur Folge gehabt hätte. Darauf hätten die Kommunen und ihre Verbände immer wieder hingewiesen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände und des VKU.
Nach langen Verhandlungen seien die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen bei diesen Regelungen den Kommunen nun entgegenkommen. Eine starke Rolle der kommunalen Abfallwirtschaft werde gewahrt. Es müssten eine Reihe von Hürden genommen werden, bevor gewerbliche Sammlungen zum Zuge kommen könnten. Zum Beispiel dürfe die Gebührenstabilität nicht gefährdet werden. Andernfalls könnten die rechtlich zuständigen Kommunen gewerbliche Sammlungen untersagen. Gleiches gelte, wenn durch die gewerbliche Sammlung Abfälle erfasst würden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder der von ihm beauftragte Dritte eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle sicherstelle.
„Die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen sind mit den Korrekturen am Gesetzentwurf einen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder vor dem Rosinenpicken privater Firmen zu Lasten der öffentlich-rechtlichen Entsorger und letztlich der gebührenzahlenden Bürger gewarnt. Dieses Rosinenpicken wird jetzt deutlich erschwert“, so die Präsidenten. Denn private Entsorger dürften sich nicht wirtschaftlich lukrative Stoffe zur Wiederverwertung heraussuchen können und den Kommunen den wertlosen Restmüll überlassen, den diese dann auf Kosten der Gebührenzahler zu beseitigen haben“, erklären die Verbandspräsidenten.
EU-Recht erfordert keine Liberalisierung der Abfallwirtschaft
Die Verbände bleiben bei ihrer Auffassung, dass das Europarecht keine Liberalisierung der Abfallwirtschaft erfordert. Die Bundesregierung begründe die geplanten Änderungen zur gewerblichen Sammlung mit europarechtlichen Vorgaben. Im Übrigen wolle man die Gesetzesnovelle aber nun im Sinne einer bürgerfreundlichen und nachhaltigen Abfallwirtschaft konstruktiv weiter begleiten.
Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände und des VKU muss sichergestellt werden, dass die derzeit bestehenden hochwertigen, den lokalen Verhältnissen angepassten Bringsysteme zur Abfallentsorgung – zum Beispiel Wertstoffhöfe – uneingeschränkt erhalten bleiben können. „Wir erwarten außerdem, dass die Aussage des Bundesfinanzministeriums eingehalten und durch die Gesetzesnovelle die Befreiung der kommunal verantworteten Entsorgungstätigkeit von der Umsatzsteuer nicht tangiert wird“, so die Präsidenten.
Für die Weiterentwicklung der Verpackungsentsorgung im Frühjahr 2012, bei der es um die Ausgestaltung eines Wertstofferfassungssystems gehen wird, stellten sie fest. „Hierbei muss klar sein, dass die Entscheidungshoheit über die Art und Weise der Wertstofferfassung bei den Kommunen liegen muss und die Erlöse den Bürgern zu Gute kommen.“