Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hält das KrWG für nicht geeignet, die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Entsorgungs- und Kreislaufwirtschaft zu schaffenum die Potenziale dieses aufstrebenden Wirtschaftszweiges hinsichtlich der Weiterentwicklung des Recyclings und der Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus Abfällen auszuschöpfen
BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist zu befürchten, dass durch den faktischen Ausbau der Überlassungspflichten und der damit einhergehenden Schaffung eines neuen kommunalen Monopols die Wertstofferfassung in Deutschland von kommunaler Rosinenpickerei und intransparenten Strukturen geprägt sein wird. Die Zeche für diese angestrebte Abkehr von fairem Wettbewerb muss am Ende der Bürger über höhere Müllgebühren zahlen.“ Die massive Einschränkung der gewerblichen Sammlung sei, so Kurth, eine klare Benachteiligung der vielen mittelständischen Unternehmen, die hohe Investitionen in haushaltsnahe Erfassungsstrukturen und hochtechnische Verwertungsanlagen erbracht hätten.
Insgesamt bleibe das Kreislaufwirtschaftsgesetz, so der BDE-Präsident, in wichtigen Punkten weit hinter dem zurück, was ökologisch und ökonomisch sinnvoll sei. „Es steht zu befürchten, dass das eigentliche Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht erreicht und der Recycling-Standort Deutschland eher zurückgeworfen wird, da drei wesentliche Punkte in fataler Weise zusammenwirken: Durch die Aufweichung der von Brüssel vorgegebenen 5-stufigen Abfallhierarchie wird die Müllverbrennung dem Recycling quasi gleichgestellt. Das Gesetz hat keine ambitionierten Recyclingquoten verbindlich festgelegt“, so Kurth. Und durch die Schaffung eines neuen kommunalen Monopols werde die gewerbliche Sammlung und damit fairer Wettbewerb, der Innovationen fördert und die Kosten für den Bürger senkt, ausgehebelt.