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bvse: „Monopolstrukturen schaden den Verbrauchern“

Die vorhandenen gewachsenen privatwirtschaftlichen Strukturen zu verbieten, „wäre unverantwortlich und würde mittelfristig zu einer Monopolstellung der öffentlich-rechtlichen Entsorger führen“. Das erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock anlässlich der Anhörung zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im NRW-Landtag. „Das kann nicht im Sinne des gebührenzahlenden Bürgers sein“. Mittel- und langfristig sorge Wettbewerb für die beste Leistung und den besten Preis.
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Gerade die privatwirtschaftlich organisierten Altpapiersammlungen hätten sich bewährt, zu einem höheren Sammelaufkommen und mehr Bürgerfreundlichkeit geführt, betonte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) vor dem Landtag in Düsseldorf.

Ein Verbot könnte überdies schwer mit EU-Recht zu vereinbaren sein, warnte Rehbock. Es macht aus Sicht des bvse Sinn, die Gewährleistungsverantwortung für Sammlung, Verwertung und Entsorgung der Abfälle aus Haushalten den Kommunen zu überlassen. Die Vergabeentscheidung sollte dann aber in öffentlichen Ausschreibungen und nicht bei Inhouse-Vergaben getroffen werden. Dies sollte auch auf die Wertstofftonne übertragen werden. Das in diesem Zusammenhang abgeschlossene Planspiel ist laut Rehbock erfolgreich verlaufen: „Die Diskussion verlief ergebnisoffen und hat dem Gesetzgeber wichtige Erkenntnisse gebracht. Details müssen noch geklärt werden. Mit der zentralen neutralen Stelle und einem weitgehenden Konsens zu den Inhalten der Wertstofftonne, die bestehende Monosammlungen nicht verdrängen soll, befinden wir uns aber auf dem richtigen Weg.“

Angesichts knapper werdender Rohstoffreserven sei die Gewinnung von Sekundärrohstoffen für Deutschland von strategischer Bedeutung. Der stofflichen Verwertung sei deshalb oberste Priorität einzuräumen. Auf Nachfrage der Ausschussmitglieder gab Rehbock zu bedenken, dass diese Prioritätensetzung im vorliegenden Gesetzentwurf nicht ausreichend umgesetzt wurde. Dies habe auch die EU-Kommission kritisiert. Der bvse fordert deshalb, Abfälle im Sinne einer Kaskadennutzung konsequent zu recyceln, aus gemischten Abfällen vor der Verbrennung recyclingfähige Materialien auszusortieren und verbindliche Recyclingquoten für Kunststoffe im Kreislaufwirtschaftsgesetz zu verankern.

In seiner schriftlichen Stellungnahme anlässlich der Anhörung kritisiert der bvse überdies, dass die hochwertigen und ressourcenschonenden Produkte aus Sekundärrohstoffen bei öffentlichen Aufträgen noch zu selten zum Einsatz kommen. Der bvse fordert deshalb ein „Grünes Beschaffungswesen“. Durch den verstärkten Einsatz von qualitativ hochwertigen Recyclingprodukten durch öffentliche Stellen würde auch dem Markt ein wichtiger Impuls gegeben. Hier sind neben dem Bund auch insbesondere die Bundesländer in der Verantwortung.

Überdies spricht sich der bvse dafür aus, die Bioabfallentsorgung zu verbessern. Dabei ist eine bundeseinheitliche Vorgabe nicht zielführend. Sammelsysteme und Verwertungsmöglichkeiten sind von Region zu Region unterschiedlich. Eine Ausrichtung an den Verwertungsmöglichkeiten vor Ort, wie bisher erfolgreich praktiziert, sollte deshalb beibehalten werden.

Quelle: bvse, mku

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