„Die DUH ist über dieses richtigstellende Urteil gegen Danone sehr erleichtert, weil der Konzern mit der Falschbehauptung erkennbar das Ziel verfolgte, die Glaubwürdigkeit der DUH öffentlich zu diskreditieren“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Entscheidung des Landgerichts. Denn tatsächlich sei es so, dass Danone die Beantwortung von Fragen der DUH nach Entsorgung und Recycling der für die Activia-Becher eingesetzten Kunststoffe monatelang verweigert habe. Vertreter der DUH seien aus einer Veranstaltung ausgeladen, ein vereinbartes Gespräch wurde zehn Minuten vor Beginn seitens Danone abgesagt worden.
Hintergrund und Auslöser der Auseinandersetzung ist Danones „irreführende Werbung für seine Activia-Joghurtbecher aus dem maisbasierten Kunststoff Polylactid (PLA)“, wie die DUH es ausdrückt. Auf dem Biokunststoffbecher selbst und im Internet werbe Danone mit der Behauptung, der neue Activia-Becher sei „umweltfreundlicher“ als sein Vorgänger aus konventionellem Kunststoff. Dies widerlege jedoch ausgerechnet eine von Danone selbst in Auftrag gegebene Studie des Heidelberger Instituts für Energie- und Umweltforschung (IFEU). In der IFEU-Ökobilanz werde ausdrücklich festgestellt, dass sich in der Gesamtbetrachtung keine ökologischen Vorteile von Joghurtbechern aus dem Biokunststoff PLA gegenüber solchen aus dem rohölbasierten Kunststoff Polystyrol ergebe.
In der IFEU-Ökobilanz waren Activia-Becher aus PLA und Polystyrol in zehn Wirkungskategorien (teilweise mit Unterkategorien) bewertet worden. Dabei ergaben sich für PLA-Becher lediglich in den drei Kategorien Klimawandel, fossiler Ressourcenverbrauch und Sommersmog Vorteile. Gleichzeitig wurden Nachteile in den restlichen Wirkungskategorien, wie zum Beispiel Versauerung, Eutrophierung, Humantoxizität oder Naturraumbeanspruchung festgestellt. Da diese Nachteile nicht in Danones Werbekonzept passte, seien sie einfach ausgeblendet und die neuen Becher auf der Grundlage von Teilergebnissen als „umweltfreundlicher“ dargestellt worden, lautet der DUH-Vorwurf.
Außerdem würden die Activia-Becher nicht, wie von Danone suggeriert, optimal recycelt und verwertet, sondern – im Gegensatz zu anderen Einweg-Kunststoffbechern oder Mehrweg-Glasbechern – einfach verbrannt. Die DUH reichte deshalb beim Landgericht München Klage mit dem Ziel ein, die irreführende Bewerbung von Activia-Joghurtbechern als „umweltfreundlicher“ zu beenden. Diese Entscheidung steht noch aus.
Nach dem gestrigen Urteil forderte DUH-Bundesgeschäftsführer Resch Danone erneut auf, „die Verbrauchertäuschung sofort zu stoppen und den Hinweis auf eine angeblich umweltfreundlichere Verpackung in der Werbung und auf den Produkten selbst zu entfernen.“ Der Berliner Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt, erklärte zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Danone: “Das aktuelle Verfahren zeigt, dass man die berechtigte Kritik eines Umweltverbandes an dem von Danone praktizierten Greenwashing nicht mit unwahren und diskreditierenden Äußerungen beantworten kann. Die DUH lässt sich dies nicht gefallen und wird auch in Zukunft gegen derartige Versuche vorgehen.”