Nicht überall komme aufgrund der schwierigen Finanzlage der Kommunen die Gründung eines eigenen Unternehmens oder die Rückübertragung operativer Leistungen in Betracht. Viel entscheidender sei, wie diese Dienstleistungen reguliert und damit die öffentlichen Interessen gegenüber eigenen Unternehmen und privaten Partnern gesichert werden. Die Kommunen sollten der Beteiligungssteuerung entsprechende Bedeutung zumessen.
Insbesondere auch im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) werde es in Zukunft für kommunale Unternehmen darauf ankommen, sich auf ihren öffentlichen Auftrag und ihre enge Anbindung an die Kommune zu besinnen. Sie stellten neben dem Bund, den Ländern und Kommunen keine vierte Ebene im Staat dar, betonen die Difu-Experten.
Eine generelle Liberalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts würde dem Bedeutungsgehalt der Kommunen als Teil des Staates und damit auch den Aufgaben kommunaler Unternehmen nicht gerecht werden. Sich darauf und insbesondere auf die öffentliche Zweckverfolgung zu besinnen, könnte eine klarere Grenzziehung zwischen Gemeinde als Teil des Staates und den Privaten – und damit auch zwischen Unternehmen in kommunaler und solchen in privater Hand – herbeiführen.