Unter anderem verficht die European Electronics Recyclers Association die Position, dass es einen „offenen Anwendungsbereich“ geben müsste. Dieser führe zu mehr Rechtssicherheit, da schlicht alles Equipment eingeschlossen sei. Die bisherige Kategorisierung der Geräte führe zu sehr unterschiedlichen Interpretationen in den EU-Mitgliedstaaten. Falls es dennoch notwendig sein sollte, Grenzen zu setzen, wäre es zu bevorzugen, den „offenen Anwendungsbereich“ durch eine kurze Liste wohldefinierter Ausnahmen zu ergänzen.
Die europaweit 32 EERA-Mitgliedsunternehmen fordern darüber hinaus EU-Parlament und EU-Rat dazu auf, eine ehrgeizige Sammelquote für E-Schrott zu formulieren, die auf alle Fälle nicht die Quote des EG-Vorschlags unterschreiten dürfe. „Nur eine hohe Sammelquote kann gewährleisten, dass Elektro- und Elektronik-Altgeräte im Einklang mit der Richtlinie behandelt werden“, heißt es in der Stellungnahme des E-Schrott-Recyclingverbandes. Die Methodik, die Sammelrate festzulegen, müsse klar und zuverlässig sein, um eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten und „um Rechtssicherheit für unsere Branche zu bieten“.