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Studie will Kunststoffrecyclern bei Reach-Umsetzung helfen

Bei der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung Reach besteht noch Klärungsbedarf, wie einzelne Anforderungen sachgerecht umgesetzt werden sollten. Einen Teil dieser klärungsbedürftigen Fragen betreffe das Recycling von Kunststoff-Abfällen. In einer neuen Studie gibt das Umweltbundesamt (UBA) eine Handreichung für eine sachgerechte Umsetzung der Rreach-Anforderungen für Betreiber von Recyclinganlagen.
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Die Verwertung von Kunststoffabfällen sei wegen der großen Anzahl eingesetzter Hilfs- und Zusatzstoffe, der inhomogenen und häufig unbekannten Zusammensetzung der aufzubereitenden Abfälle, der Besonderheiten der Monomer-Registrierung unter REACH und wegen der vielschichtigen Akteursstruktur in besonderer Weise von den bestehenden Unsicherheiten betroffen. Das schreibt das Institut für Ökologie und Politik (Ökopol) in der im Auftrag des UBA erarbeiteten Studie „Reach und Kunststoffrecycling“.

Im Rahmen des Vorhabens seien an Hand von ausgewählten Beispielen und jeweils mehreren Szenarien REACH-Anforderungen systematisch analysiert und in ihren Auswirkungen bewertet worden. Dies solle die weiteren Auswirkungen unter anderem auf die Etablierung beziehungsweise Aufrechterhaltung ressourceneffzienter Recyclingkreisläufe enthalten.

Auf dieser Basis wurde laut Autoren aufgezeigt, wo gegebenenfalls verschiedene REACH-konforme Umsetzungsoptionen bestehen. Außerdem seienen konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet worden, wie REACH-konformes Verhalten in pragmatischer und wirtschaftlich vertretbarer Weise ausgestaltet werden könne

Diese Publikation können Sie hier downloaden:
http://www.uba.de/uba-info-medien/4165.html

Quelle: UBA mku

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