Für den BDE stehen diese Bestrebungen im Widerspruch zu den Zielen der EU- Abfallrahmenrichtlinie und den Intentionen des derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Die Abfallrahmenrichtlinie lege eindeutig fest, dass bei der Abfallverwertung das Recycling klar Vorrang vor der Verbrennung hat. Diese Festlegungen in Sachen Abfallhierarchie werden mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz auch in Deutschland Anwendung finden.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die in der Kaserne gesammelten Abfälle, die zu einem Großteil werthaltig sind und daher idealerweise in Recyclingprozessen zu Sekundärrohstoffen veredelt werden könnten, in der Müllverbrennung landen sollen und damit für die Kreislaufwirtschaft verloren wären.“ Als an Primärrohstoffen armes Land müsse Deutschland sehr umsichtig und nachhaltig mit den vorhandenen Ressourcen umgehen. Kurzfristige und regional egoistische Überlegungen, wie etwa die Auslastung einer kommunalen Müllverbrennungsanlage, dürften nicht dazu führen, so Kurth, dass nachweislich werthaltige Stoffströme einem hochwertigen Recycling entzogen werden.