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BDE: EU-Recht muss auch in Deutschland eingehalten werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in einem Beschluss vom 4. Juli nochmals zu seinem 2009 gefällten Urteil zur gewerblichen Altpapiersammlung formal geäußert. Aus Sicht des BDE ist es falsch, daraus den Schluss zu ziehen, dass die derzeit geltenden Regelungen im Abfallrecht zur gewerblichen Sammlung und zu den Überlassungspflichten tatsächlich europarechtskonform seien und daher im Zuge der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes keine Änderungen bei l Letzteren vorgenommen werden müssten.
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Im Gegenteil, der Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hält es – in Übereinstimmung mit der Europäischen Kommission – aus europarechtlicher Sicht für zwingend geboten, mehr Wettbewerb im Markt zuzulassen und in diesem Zusammenhang kommunale Überlassungspflichten nicht in Richtung neuer Monopolstrukturen auszubauen.

Nach erfolgter Prüfung des Gerichtsbeschlusses stellt der BDE einer Mitteilung zufolge fest, dass das Bundesverwaltungsgericht hier keine neuen inhaltlichen Begründungen vorgelegt hat, die über das „Altpapier-Urteil“ von 2009 hinausgehen. Es handele sich lediglich um eine Wiederholung früherer Einschätzungen, nicht jedoch um eine neue Sachlage. BDE-Präsident Peter Kurth: „Zum Themenfeld gewerbliche Sammlung und Wettbewerb gibt es von der europäischen Ebene eindeutige Signale. In der aktuellen Stellungnahme der EU-Kommission zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes spricht sich Brüssel deutlich für die Schaffung von Rahmenbedingungen aus, die fairen Wettbewerb ermöglichen.“ Die EU-Kommission warne, so Kurth, in ihrer Positionierung ausdrücklich davor, die Möglichkeit zum Wettbewerb auf dem Markt für die Sammlung von Haushaltabfällen zur Verwertung zu beschränken.

Im Übrigen verfolge die Kommission die BDE-Beschwerde gegen das Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2009 mit großem Interesse, wie der BDE-Präsident sagt. Dass die Kommission hierzu noch kein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet habe, liege allein daran, dass sie derzeit abwartee, ob die europarechtlich kritische Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz korrigiert werde. Geschehe dies nicht, werde die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Gang setzen, zeigt sich Kurth überzeugt.

„Unabhängig davon, wie ein deutsches Gericht urteilt – Europarecht muss in Deutschland eingehalten werden.“ Der BDE gehe daher davon aus, dass die Vorgaben der EU-Kommission im weiteren Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung fänden. Umso mehr, da auch die jüngsten Oberverwaltungsgerichtsurteile in dieser Angelegenheit in diese Richtung zielten. „Das künftige Kreislaufwirtschaftsgesetz muss europarechtskonform sein“, sagt der BDE-Präsident abschließend.

Quelle: BDE, mku

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