Damit hat Spanien die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie umgesetzt. Der neu gesteckte Rechtsrahmen enthält unter anderem die Verpflichtungen der Hersteller (Produzentenverantwortlichkeit) und legt die notwendigen Werkzeuge zur Durchführung einer ehrgeizigeren und effektiveren Abfallwirtschaft fest.
Im Gesetzestext wird das strategische Ziel der Abfallvermeidung und die Quote für die Vorbereitung für die Wiederverwendung und das Recycling von 50 Prozent für verschiedene Stoffströme der Siedlungsabfälle bis 2020 formuliert. Im Fall von Bau-und Abbruchabfälle soll der Prozentsatz für die Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und Verwertung auf 70 Prozent angehoben werden.