Mit der Aufnahme dieser Klausel in die Deponieverordnung reagiere die Regierung auf eine Stellungnahme der EU-Kommission, ”um den Anforderungen des Binnenmarkts und der Warenverkehrsfreiheit zu entsprechen“.
Aufgrund der ausführlichen Stellungnahme der EU-Kommission vom 12. Januar 2009 ist eine Gleichwertigkeitsklausel für Erzeugnisse aus Deponieabdichtungssystemen aus anderen Mitgliedstaaten in die Deponieverordnung aufzunehmen, erklärt der Deutsche Bundestag in seiner Vorabstellungnahme vom 20. Juli dieses Jahres. Das solle geschehen, um den Anforderungen des Binnenmarktes und des freien Warenverkehrs zu entsprechen.
Darüber hinaus seien beim Vollzug der Deponieverordnung seitens der einzelnen Bundesländer eine ganze Reihe von Auslegungsfragen aufgeworfen worden. Diese machten aus Gründen der Rechtsklarheit und des einheitlichen Vollzugs Änderungen in der Deponieverordnung nötig. Daneben habe sich auch ein Anpassungsbedarf hinsichtlich der Aktualisierung von Bestimmungen unter anderem bei der Abfalluntersuchung ergeben.
Die vom Bundesrat bei der ersten Runde Ende Mai beschlossenen Änderungen wurden in den Verordnungsentwurf übernommen.