Der Entsorgerverband weist in seiner heutigen Pressemitteilung zur jüngsten Stellungnahme der Bundesregierung zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes darauf hin, dass die gewerbliche Sammlungen in Deutschland bereits seit Jahren von den Bürgern genutzt werden. Dass der Bundesrat diese faktisch verbieten will, ist nichts anderes als eine Enteignung auf kaltem Weg.
bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock: „Dort, wo im Rahmen kommunaler Organisationsverantwortung keine oder lediglich ineffiziente Erfassungs- und Verwertungssysteme angeboten werden, müssen qualitativ hochwertige gewerbliche Sammlungen nicht nur erlaubt, sondern auch erwünscht sein. Wenn das zukünftig nicht mehr möglich wäre, würde das Stillstand in Sachen Innovation und Bürgerfreundlichkeit bedeuten.“
Bei all dem dürfe laut bvse nicht vergessen werden, dass auch die Bundesregierung in ihrem Gesetzesentwurf der gewerblichen Sammlung sehr enge Grenzen setzt und den zuständigen Behörden die Möglichkeit gibt, den Entsorgungsunternehmen strenge Auflagen aufzuerlegen.
Der EU-Kommission geht dies im Hinblick auf den EU-Binnenmarkt laut bvse offensichtlich schon zu weit. Von einer Liberalisierung der Hausmüllentsorgung oder einer Privilegierung der privaten Entsorgungswirtschaft sei der Entwurf der Bundesregierung für ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz jedenfalls Lichtjahre entfernt.