Der Bundesrat hatte sich Ende Mai für eine Einschränkung des für die Branche so wichtigen Instruments zugunsten der kommunalen Seite ausgesprochen, was in der privaten Entsorgungswirtschaft auf Unverständnis stieß, vor allem deshalb, weil es gegen EU-Recht verstoßen würde.
Völlig zu Recht verweise die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme auf die erheblichen Verstöße gegen Europarecht, die eine derartige Marktbeschränkung mit sich bringen würde, kritisiert BDE-Präsident Peter Kurth.
Wie der Verband mitteilt, hatte die EU-Kommission selbst in ihrer Positionierung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz erst kürzlich davor gewarnt, die Möglichkeit zum Wettbewerb auf dem Markt der Sammlung von Haushaltsabfällen zur Verwertung weiter zu beschränken. In diesem Zusammenhang machte die EU-Kommission deutlich, dass sie nicht gewillt sei, Einschränkungen hinsichtlich der gewerblichen Sammlung zuzulassen.
Diesen Vorgaben aus Brüssel muss das weitere Gesetzgebungsverfahren im Bundestag nun Rechnung tragen, fordert der BDE.
Kritisch sieht der Entsorgerverband jedoch die Zustimmung der Bundesregierung zum Vorschlag des Bundesrates, den Begriff der Wertstofftonne durch den Begriff Wertstofferfassung zu ersetzen.
BDE-Präsident Kurth: „Auch wenn der BDE bislang immer Kompromissbereitschaft signalisiert hat, unter den Begriff der Wertstofftonne bereits etablierte Wertstoffhöfe, insbesondere in kleineren Gemeinden – speziell in Bayern – zu fassen, erwartet der BDE, dass die Bundesregierung das Instrument der Wertstofftonne, das bereits im Koalitionsvertrag verankert ist, konsequent weiter verfolgt. Nur mit der Einführung der Wertstofftonne kann die flächendeckende haushaltsnahe Wertstofferfassung sichergestellt werden.“