Obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, soll laut DUH jeder fünfte Baumarkt seine Kunden nicht über die Entsorgung gebrauchter Montageschaumdosen (PUR-Schaum) informieren. Und etwa ein Drittel der Baumärkte soll nur unzureichend informieren. Dies ergaben aktuelle Testbesuche der DUH.
Resch: „Dass ein großer Teil der Baumärkte wie selbstverständlich bestehende Umweltgesetze ignoriert, zeigt wie sicher sich diese sind, nicht erwischt zu werden. Nur Umweltgesetze die konsequent kontrolliert werden, werden in der Praxis auch eingehalten.“ Resch fordert die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, „die Einhaltung der Informationspflichten des Handels endlich konsequent zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden“.
Nach der Verpackungsverordnung sind Baumärkte verpflichtet durch deutlich erkennbare und lesbare Schrifttafeln auf die Rückgabemöglichkeiten gebrauchter Bauschaumdosen hinzuweisen. Für eine sachgerechte Verbraucherinformation ist die Anbringung von Hinweisschildern an allen Verkaufsstellen notwendig.
Seit Dezember 2010 dürfen schadstoffhaltige Montageschäume nur noch durch sachkundige Mitarbeiter ausgehändigt werden. Das persönliche Aushändigen von Bauschaumdosen bietet zusätzliche Möglichkeiten, auf deren umweltgerechte Entsorgung hinzuweisen. Doch in weniger als der Hälfte aller Testbesuche wurden den DUH-Mitarbeitern bei der Dosenübergabe Hinweise zur entsprechenden Entsorgung mitgeteilt.
Als positives Ergebnis der Testbesuche bewertet die DUH lediglich die erhöhte Bereitschaft der Baumärkte, auf Nachfrage leere PUR-Schaumdosen zurückzunehmen. Allerdings stellen immer noch die wenigsten Baumärkte ihren Kunden hierfür Sammeltonnen zur Verfügung. Zwanzig Prozent der besuchten Baumärkte verweigerten die Rücknahme von leeren Bauschaumdosen oder verlangten einen Beleg, dass die Dosen im jeweiligen Baumarkt gekauft wurden.