Nach vielen Fachgesprächen und vergeblichen Versuchen, die Behörden und die betroffenen Recyclingunternehmen zu einer EU-rechtskonformen Kühlgeräte-Entsorgung zu bewegen, hat sich der DUH deshalb entschieden „zu dem letzten Mittel der EU-Beschwerde“ zu greifen.
Die DUH begründet ihr Vorgehen damit, dass Deutschland die EU-Altgeräterichtlinie 2002/96/EG, die eine umweltgerechte Entsorgung von Kühlgeräten nach den besten verfügbaren Techniken vorsieht, nicht umsetzt. „Eine Mindestrückgewinnung von 90 Prozent der FCKW aus alten Kühlgeräten ist definitiv Stand der Technik. Die Tatsache, dass hierzulande eine Recyclinganlage mit nur knapp über 50 Prozent FCKW-Rückgewinnung legal operieren kann, beweist, dass Deutschland die europäische Gesetzgebung nicht korrekt umsetzt“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Aktuelle Untersuchungen des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) in vier stationären Recyclinganlagen belegten, dass in keiner der Anlagen im Mittel mehr als 90 Prozent der in den Kühlgeräten enthaltenen FCKW zurückgewonnen werden. Bei einer Anlage lag die Rückgewinnungsrate von FCKW aus dem Kühlkreislauf sogar bei nur 65 Prozent durchschnittlich, bei einer anderen bei nur 52 Prozent aus der Isolierung.
„Die Ergebnisse der ZVEI-Untersuchungen bestätigen eindrucksvoll, dass das bisher in Deutschland übliche Verfahren von Selbstüberwachung, jährlichen Leistungstests und Anforderungen an die Dichtigkeit von Recyclinganlagen die Behandlung von FCKW-haltigen Kühlgeräten nach den besten verfügbaren Techniken nicht sicherstellt“, sagt Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH.
Umso ärgerlicher sei die standhafte Weigerung der Bundesregierung, in Deutschland FCKW-Stoffstrombilanzen verpflichtend einzuführen. Deshalb hoffe die DUH nun auf ein konsequentes Durchgreifen der EU.