Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der Envio Korea Ltd. und den zuständigen Behördenvertretern werden laut Envio in diesem Zusammenhang Mängel beispielsweise durch Verschleiß, sofern überhaupt vorhanden, erörtert und umgehend behoben. Entsprechend der laufenden Kontrollen und stetigen Verbesserung der Produktionsabläufe bestehe somit keine Betriebsstilllegung vor Ort.
Envio weist darüber hinaus darauf hin, dass die Auflagen in Korea um ein Vielfaches höher seien als in Europa und zudem vor Ort fast ausschließlich nur gering oder (entsprechend der europäischen Klassifizierung) überhaupt nicht belastete Transformatoren behandelt würden.
Die Envio AG nimmt zudem Stellung zu der nunmehr fertig gestellten Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in Dortmund, die dem Gericht vorgelegt wurde und sich gegen den Geschäftsführer der Envio Recycling GmbH & Co. KG, einen ehemaligen Betriebsleiter, einen externen Immissionsschutzbeauftragten und einen ehemaligen Werkstattmeister des Recycling-Unternehmens richtet. Die Gesellschaft begrüßt die Fertigstellung des Schriftwerkes und Einreichung bei Gericht, da nunmehr endlich im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens der seinerzeitige Sachverhalt in Dortmund neutral und objektiv durch die zuständige Kammer begutachtet und beurteilt werden könne.