Naturgemäß sei nicht in allen Punkten Übereinstimmung erreicht worden, aber das sei auch nicht das Ziel gewesen, sagt der BDE-Präsident weiter. Im Zentrum habe der intensive fachkundige Meinungsaustausch gestanden. „Umso bemerkenswerter ist es daher, dass in der Frage der Schaffung einer zentralen ‚neutralen Stelle‘, die beträchtliche Befugnisse erhalten soll, weitgehender Konsens erzielt wurde.“
Zu wichtigen Problemstellungen, etwa der künftigen Ausgestaltung der „neutralen Stelle“ und dem Ausbau der Produktverantwortung, seien, so Kurth, belastbare Ergebnisse erarbeitet worden, die eine gute Basis für die nunmehr anstehende Ausarbeitung der juristischen Grundlagen für die künftige Wertstoffverordnung oder das Wertstoffgesetz böten. Kurth: „Wir gehen davon aus, dass das BMU diese Aspekte bei der Gestaltung des Gesetzeswerkes berücksichtigt.“
Aus Sicht des BDE war es ausgesprochen produktiv, den Diskussionsprozess an den drei vom Umweltbundesamt beauftragten Gutachten aufzuhängen und die daraus resultierenden unterschiedlichen Modelle für die künftige Wertstofftonnen-Zuständigkeit kritisch zu bewerten. BDE-Präsident Kurth: „Letztlich hat sich gezeigt, dass die Wertstofftonne in privater Zuständigkeit, koordiniert und überwacht durch eine ‚neutrale Stelle‘ und solide mitfinanziert über eine erweiterte Produktverantwortung, die größte ökologische Lenkungswirkung und die höchste ökonomische Effizienz erreichen kann.“
Mit den aus dem Planspiel generierten Ergebnissen seien, so der BDE-Präsident, wesentliche Vorarbeiten für die künftige Wertstofftonne geleistet worden. Der BDE appelliert an das Bundesumweltministerium nunmehr zügig einen konkreten Gesetzentwurf vorzulegen und das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr spürbar voranzubringen.