Die Regelungen zu den gewerblichen Sammlungen müssten sich am Altpapierurteil des Bundesverwaltungsgerichtes orientieren, sagte Bollmann. Der Bundesrat habe dazu entsprechende Änderungen vorgeschlagen. Im ordnungspolitischen Bereich müsse sichergestellt werden, dass die Hausmüllentsorgung, gegebenenfalls auch eine Wertstofftonne, in der Zuständigkeit der Kommunen verbleibt. „Weitere Privatisierungen, wie der Regierungsentwurf es vorsieht, lehnen wir ab“, so der Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion.
Ebenso müsse der Gesetzentwurf unter ökologischen Aspekten geändert werden. Insbesondere der Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung müsse sichergestellt sein. Der Regierungsentwurf setze aber noch nicht einmal die europäischen Vorgaben korrekt um, bemängelt die SPD-Bundestagsfraktion. Es gebe keinerlei Vorgaben für die Abfallvermeidung. Ebenso werde die zweite Stufe der Abfallhierarchie, die Wiederverwendung, nur namentlich erwähnt.
Vor allem aber werde der Vorrang der stofflichen Verwertung vor der energetischen Verwertung durch die Einführung einer Heizwertklausel ab 11.000 Kilojoule aufgehoben. „Hier muss unbedingt nachgebessert werden, um die fuenfstufige Abfallhierarchie auch wirklich umzusetzen“, forder die SPD. Das Gleiche gelte für die zu niedrigen und zu wenig ambitionierten Recyclingquoten. Auch seien viele Regelungen im Gesetzentwurf viel zu ungenau.