BDE-Präsident Peter Kurth: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich nach dem Bundesrat jetzt auch der Bundestag dafür ausgesprochen hat, die Abfallverbrennung nicht in den verpflichtenden Emissionshandel einzubeziehen. Die beschlossene Bereichsausnahme dieses Sektors entspricht den Vorgaben aus Europa.“
Der Kabinettsentwurf des TEHG sah ursprünglich vor, Anlagen zur Verbrennung von gefährlichen Abfällen oder Siedlungsabfällen nur dann vom Emissionshandel auszunehmen, wenn der durchschnittliche Heizwert maximal 13.000 Kilojoule pro Kilogramm Abfall beträgt. Damit wären Ersatzbrennstoff-Kraftwerke emissionshandelspflichtig geworden und es wäre innerhalb der Verbrennungslandschaft zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen gekommen.
Der BDE hat sich, gemeinsam mit anderen Industrieverbänden und den betroffenen Unternehmen, eigenen Worten zufolge intensiv dafür eingesetzt, dass die Bereichsausnahme für die Abfallverbrennung – wie bisher – erhalten bleibt. Ein wesentlicher Grund hierfür sei eine entsprechende EU-Richtlinie, die diese Ausnahme für die Verbrennung von Siedlungsabfällen explizit vorsehe. Darüber hinaus verfüge die Abfallverbrennung nicht über Emissionsminderungspotenziale, die mit herkömmlichen Kraftwerken vergleichbar wäre. Der BDE ist der Ansicht. Dass dDie Energie aus Abfall im Gegenteil fossile Energie substituiere und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leiste. Zudem hätte die Einschränkung der Bereichsausnahme zu ungewollten Stoffstromverschiebungen und Wettbewerbsnachteilen für deutsche Anlagenbetreiber geführt.