bvse: „Mitverbrennung von Abfällen nicht pauschal ablehnen“

Vertreter des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) haben sich gegen eine pauschale Ablehnung der Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen (EBS) ausgesprochen. Die Forderung des umweltpolitischen Sprechers der nordrhein-westfälischen Grünen-Landtagsfraktion, Hans-Christian Markert, auf die Mitverbrennung im Land weitgehend zu verzichten, sei die falsche Konsequenz, wie der bvse in einer Mitteilung schreibt.

Wie der bvse weiter mitteilt, hätten die bvse-Experten im Rahmen eines Fachgespräches der nordrhein-westfälischen Grünen-Landtagsfraktion deutlich gemacht, dass Abfälle zwar in erster Linie stofflich verwertet werden sollten. Immer dann jedoch, wenn dies nicht mehr möglich sei, sollten sie zur Aufbereitung von qualitativ hochwertigen EBS genutzt werden. Dies sei sinnvoll, um damit in Prozessen der Mitverbrennung – beispielsweise in Zementwerken – bei hohem Wirkungsgrad gezielt primäre Energieträger zu ersetzen.

„Wer eine ganzheitliche und nachhaltige Ressourcenwirtschaft im Sinne der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie möchte, kommt nicht daran vorbei die Mitverbrennung darin als sinnvollen Baustein zu integrieren“, so bvse-Fachreferent Andreas Habel. Der bvse erinnerte nachdrücklich daran, dass nach dem Deponierungsverbot im Jahr 2005 es gerade die damalige Grünen-Umweltministerin Bärbel Höhn war, die dies erkannte und die Industrie ausdrücklich aufgefordert habe, Mitverbrennungskapazitäten in Nordrhein-Westfalen zu schaffen.

Mit einem Leitfaden zur energetischen Verwertung in der Mitverbrennung wurde damals, so der bvse, ein gemeinsam mit der Industrie erarbeiteter Rahmen, unter der Führung des Umweltministeriums, erarbeitet. Das zentrale Anliegen sei gewesen, den Behörden im Land eine konkrete Entscheidungshilfe für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und Überwachungen des Abfalleinsatzes auf hohem Umweltniveau zu geben. Gleichzeitig seien die Standards der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung auf Bundesebene novelliert worden. Die Grenzwerte zählen laut bvse bereits heute zu den strengsten der Welt.

Deshalb sei nach Ansicht des bvse der Versuch falsch, Mitverbrennungsanlagen und Müllverbrennungsanlagen (MVA) gegeneinander auszuspielen. Müllverbrennungsanlagen hätten ihre Stärke darin, nicht mehr verwertbare Abfälle umweltgerecht zu entsorgen. Die Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen dagegen spare Primärenergie ein und diene so dem Ressourcenschutz. Dass etliche Müllverbrennungsanlagen ihre Kapazitäten nicht auslasten könnten, sei Ergebnis einer völligen Fehlplanung. Damals sei einseitig auf die Verbrennung von Abfällen gesetzt worden, heute stünden das Recycling und die Verwertung im Vordergrund. Gleichzeitig gehe auch die Müllmenge zurück, so dass man nicht umhin komme, die Kapazitäten der Müllverbrennungsanlagen schrittweise zurückzufahren.

Die gegenwärtigen MVA-Überkapazitäten, auf die der bvse schon vor einiger Zeit hingewiesen hat, führten sogar dazu, dass das Preisniveau der Verbrennung soweit abgesunken ist, dass ein Sortieren der Abfälle für ein gezieltes Recycling wirtschaftlich nicht auskömmlich ist. Umweltpoltisch und auch volkswirtschaftlich ein unerwünschter Effekt, da somit wertvolle Rohstoffressourcen in den Müllverbrennungsöfen verloren gehen.

Kommentar schreiben

Please enter your comment!
Please enter your name here

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.