Der Gesetzentwurf sehe unter anderem vor, dass sich private Entsorger über gewerbliche Sammlungen die werthaltigen Stoffe aus den Abfällen „herauspicken“ können, während die teure Restmüllentsorgung an den Kommunen hängen bleibe. „Auch aus Gründen des Umweltschutzes wären diese gravierenden Änderungen an der Organisation der Abfallwirtschaft nicht zielführend“, sagt SRH-Geschäftsführer Siechau. „Deutschland hat in der Europäischen Union die höchsten Recyclingquoten. Das bestehende System hat sich bewährt und sollte nicht grundlegend verändert werden.“ In Zeiten knapper werdender Ressourcen dürfe dieser Spitzenplatz nicht leichtfertig verspielt werden.“
Die Stadtreinigung Hamburg beispielsweise sei ein wichtiger Standortfaktor in der Region. Siechau: „Wir arbeiten erfolgreich mit vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen zusammen, zahlen Tariflöhne und bilden junge Menschen aus. Es ist wichtig, dass die Politik die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schafft, damit wir dieser Verpflichtung weiter nachkommen können.“