Die Ankündigung einer Abfall-Sammlung mittels Wurfzettel, auf dem weder Firmenanschrift noch Kontaktdaten genannt werden, lasse auf einen unseriösen Anbieter schließen. Die kurzfristige Ankündigung nur einen Tag vor der Abholung lasse den Behörden keine Reaktionszeit, die illegale Sammlung zu unterbinden, sagt der AWB. Zudem dürfe der Elektroschrott nur von zertifizierten und vom AWB beauftragten Entsorgungsunternehmen abgeholt werden. Es könnten beispielsweise Schwermetalle wie Blei oder Cadmium enthalten sein, die bei unsachgemäßer Entsorgung austreten.
Der AWB bitten daher die Bürger, keine Abfälle zur Abholung bereitzustellen und bei weiteren Sammelaufrufen den AWB zu informieren. Gelegentlich werde bei solchen Sammlungen an der Haustüre auch ein „Entsorgungsentgelt“ verlangt. Dies sei ebenfalls illegal, und es sollte auf keinen Fall etwas bezahlt werden, betont der Abfallwirtschaftsbetrieb.