Damit nimmt der Vizepräsident des Bundesverbands Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) Stellung zum bekannt gewordenen Votum eines Unterausschusses des Bundesratsumweltausschusses und als Reaktion auf ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten, das von der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) in Auftrag gegeben wurde.
Nach dem Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes könne eine neu hinzukommende gewerbliche Sammlung untersagt werden, wenn die bestehende kommunale Sammelstruktur gefährdet, also nicht mehr zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen durchgeführt werden könne. „Damit gehört der Häuserkampf von Unternehmen um das Altpapier endgültig der Vergangenheit an“, macht Schmidt deutlich. Gleichzeitig sehe der Gesetzentwurf vor, dass bestehende und bewährte gewerbliche Altpapiersammlungen in ihrem Bestand gesichert werden. „Bei aller Kritik am Gesetzesentwurf, die auch der bvse nach wie vor hat, muss man doch anerkennen, dass die Bundesregierung in dieser Frage einen vernünftigen Mittelweg eingeschlagen hat“, betont der bvse-Vizepräsident.
bvse-Justiziarin Eva Pollert weist außerdem darauf hin, dass eine ausschließliche Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorger für die gesamte Hausmüllentsorgung anders als das von der ASA eingeholte Gutachten zu vermitteln versucht europarechtlich nicht zulässig sei.
Der Versuch des ASA-Gutachtens eine kommunale Monopolstellung damit zu rechtfertigen, dass seitens der Kommunen eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse mit einer besonderen Gemeinwohlbindung vorläge (Artikel 106, Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)/ früher Artikel 86, Absatz 2 EG), die es erlaube auch die rentablen Leistungsbereiche der getrennt gesammelten Wertstoffe in die kommunale Abfallwirtschaft einzubeziehen, schlägt jedoch nach Auffassung der bvse-Justiziarin fehl, weil dadurch die durch Artikel 102 AEUV (früher Artikel 82 EG) garantierte Wettbewerbsfreiheit verletzt werde. Durch eine Monopolstellung werde nämlich dem jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorger eine marktbeherrschende zum Missbrauch einladende und dementsprechend nicht hinnehmbare Marktstellung verschaffe.
Der bvse selbst hat nach dem „Altpapier-Urteil“ des Bundesverwaltungsgerichts, das faktisch jede gewerbliche Sammlung versagte, Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaft in dieser Sache eingelegt. „Die Entscheidung der Kommission ist noch nicht ergangen – wir werden uns jedoch mit einer weiteren Stellungnahme in das laufende Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission einbringen“, erklärt Eva Pollert abschließend.