Das Berliner Abfallwirtschaftskonzept drücke darüber hinaus den politischen Wunsch aus, eine einheitliche bürgerfreundliche Wertstofftonne einzurichten, und dass die Wertstofftonne in kommunaler Verantwortung liegen soll. „Dabei weisen wir darauf hin, dass für eine einheitliche Wertstofftonne nach geltender Rechtslage eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Betreibern aller dualen Systeme erforderlich ist“, betont die BSR in ihrer Stellungnahme.
Die Berliner Stadtreinigung lässt sich demzufolge bei ihrer Beurteilung des Abfallwirtschaftskonzepts von folgenden Grundsätzen leiten: Es muss ökologisch fortschrittlich sein und wirtschaftlich die Interessen der Gebührenzahler berücksichtigen. Dafür müsse die BSR die Zuständigkeit für Sammlung und Verwertung des Hausmülls behalten, um alle Möglichkeiten zu einer Gebührenminderung ausschöpfen zu können.
Nicht zuletzt würde sie eine einheitliche Wertstofftonne insoweit begrüßen, als sie ihre Zuständigkeit unangetastet lasse. Sie respektiere umgekehrt uneingeschränkt die geltende Verpackungsverordnung mit der gewerblichen Sammlung im Rahmen der gelben Tonne.