„Bei der flächendeckenden Einführung der O-Tonne darf AHA keine Alleingänge machen, sondern muss sich mit den dualen Rücknahmesystemen abstimmen“, teilt Landbell weiter mit. Auf den AHA komme jetzt ein Hauptsacheverfahren zu, um die Sache zu klären. Das Gericht habe am Freitag vergangener Woche eine Einigung zwischen den Parteien vorgeschlagen, nach der AHA den Modellversuch auf den bestehenden Umfang einfriert. AHA habe dem jedoch nicht zugestimmt, so Landbell.
Eilbedürftigkeit habe das Gericht nicht gesehen, daher sei der entsprechende Antrag der Landbell AG auf einstweilige Anordnung im Eilverfahren zurückgenommen worden, nachdem der AHA Zugeständnisse in Form von Schaffung von Transparenz und alsbaldige Abstimmung der flächendeckenden Einführung der O-Tonne mit den dualen Systemen gemacht habe. In der Sache selbst habe das Gericht keinen Zweifel daran gelassen, dass es das Vorgehen der AHA für rechtlich nicht unbedenklich hält, und zwar insbesondere wegen der von der Tochtergesellschaft der AHA, der arh GmbH, als Entsorger gegenüber den Systemen eingegangenen zivilrechtlichen Verpflichtungen.
Diese Fragen könnten nunmehr in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden und das Gericht hat nach Angaben Landbells für diesen Fall eine zügige Entscheidung in Aussicht gestellt. Daneben oder stattdessen sei aber auch ein Vorgehen gegen die arh GmbH auf dem Zivilrechtsweg möglich. Landbell wird der Mitteilung zufolge über das weitere Vorgehen gegen AHA und arh kurzfristig entscheiden.
Die Landbell AG hatte den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen den Zweckverband Abfallwirtschaft Hannover gestellt, weil dieser mit den von ihm aufgestellten O-Tonnen (Wertstofftonnen) auch die Gelben Säcke beziehungsweise Leichtverpackungen mit einsammele und anschließend gemeinsam mit den anderen Wertstoffen transportiere und vorsortiere – ohne dies und die Einzelheiten dieser Vorgänge vorher mit den dualen Systemen abgestimmt oder auch nur transparent gemacht zu haben, lautet der Vorwurf Landbells. Aufgrund der Verpackungsverordnung fielen die Gelben Säcke nicht in den Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wie AHA, sondern unterlägen der Zuständigkeit der dualen Systeme, wie beispielsweise die Landbell AG.
Jan Patrick Schulz, Vorsitzender des Vorstands der Landbell AG, hofft auf eine schnelle Klärung auch im Sinne der Bürger im Verbandsgebiet: „Der Versuch des AHA, mit hohen Kosten für den Gebührenzahler und auf dem Rücken der dualen Rücknahmesysteme einseitig Fakten zu schaffen, darf keinen Erfolg haben.“ Seiner Ansicht nach verstoße das Vorgehen des AHA zu deutlich gegen bestehende vertragliche Regelungen und habe die Basis der bisherigen verlässlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den privaten Rücknahmesystemen verlassen. „Die Einführung der Wertstofftonne darf nicht durch Alleingänge konterkariert werden. Es muss vielmehr darum gehen, gemeinsam für eine sinnvolle Wertstofferfassung einzutreten. Dazu ist es wichtig und wünschenswert, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und statt einer gerichtlichen Klärung eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich der gemeinsamen Wertstoffsammlung herbeiführen“, so Schulz weiter.