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BAuA aktualisiert „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat den "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung" aktualisiert. Einige Aktualisierungen seien notwendig geworden, weil Technische Regelwerke und Vorschriften der Unfallversicherungsträger geändert worden seien.
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Die überarbeiteten Themen stammen laut BauA aus Teil 2 des Ratgebers, der sich unter anderem mit elektrischen Gefährdungen beschäftigt. Wegen der Änderungen in Technischen Regelwerken und Vorschriften der Unfallversicherungsträger mussten die Kapitel 2.1 „Elektrischer Schlag und Störlichtbogen“ und 2.2 „Statische Elektrizität“ auf den neuesten Stand gebracht werden.

Der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ stelle die Gefährdungsfaktoren detailliert dar und berücksichtige alle wesentlichen Einwirkungen auf den Menschen, die zu Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können. Zu jedem Gefährdungsfaktor gebe es Informationen über Art und Wirkung, Grenzwerte und Beurteilungskriterien sowie über Arbeitsschutzmaßnahmen, erläutert die BAuA. Auch würden jeweils Vorschriften, Technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur genannt. Allen Gefährdungsfaktoren seien Textbausteine zugeordnet, die von den Arbeitsschutzfachkräften zum Erstellen von Prüflisten und zum Ausfüllen von Dokumentationsformularen genutzt werden könnten.

Die Loseblattsammlung vermittele branchenunabhängig Grundwissen und stelle konkrete Handlungshilfen für den betrieblichen Arbeitsschutz zur Verfügung. Sie richte sich an Arbeitsschutzfachleute, die den Arbeitgeber bei der Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Paragraphen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes unterstützen. Die Aktualisierung weiterer Kapitel sei schon in Vorbereitung, kündigt die BauA an.

Mehr Informationen zum Ratgeber finden Sie hier:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefaehrdungsbeurteilung/Gefaehrdungsbeurteilung.html

Quelle: BAuA, mku

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