Gleichzeitig werde die Vorgabe für 2016 in Höhe von 45 Prozent annähernd erreicht. „Gemeinsam mit unseren Partnern und Dienstleistern haben wir im vergangenen Jahr wieder hervorragende Sammel- und Verwertungsergebnisse erzielt. Dies geht auch darauf zurück, dass wir eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen haben, um die Stiftung GRS Batterien für die Herausforderungen der neuen Batteriegesetzgebung zukunftssicher aufzustellen. Somit optimieren wir stetig unsere Prozesse und halten die Entsorgungskostenbeiträge seit Jahren stabil“, sagt Georgios Chryssos, Vorstand Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien.
Auch die Verwertungsquote übersteige die gesetzlichen Vorgaben. So hätten erneut nahezu alle eingesammelten Batterien und Akkus einer Verwertung zugeführt werden werden können. Nur 0,4 Prozent aller erfassten Altbatterien mussten noch beseitigt werden, schreibt GRS Batterien.
2010 sei nahezu jede zweite Batterie (48 Prozent) über die grünen Sammelboxen zurückgegeben wurde. 29 Prozent der Alt-Gerätebatterien kamen über Gewerbe- und Industriebetriebe zurück. Die Kommunen hätten 23 Prozent über ihre zahlreichen Rücknahmemöglichkeiten, wie etwa den Wertstoffhöfen gesammelt. Die durchschnittliche bundesweite Rücknahmemenge pro Einwohner sei auf 177 Gramm gestiegen. Dies entspricht durchschnittlich etwa acht Batterien.
Die zurückgenommenen Sekundärbatterien (wiederaufladbare Akkus) konnten nach Angaben der GRS Batterien im Verhältnis zu Primärbatterien im vergangenen Jahr um 7 Prozent zulegen. Vor allem Lithiumbatterien seien im Umlauf gestiegen: Hatten sie 2009 noch einen Anteil von zehn Prozent der in Verkehr gebrachten Sekundärbatterien, verbuchten sie in 2010 bereits 15 Prozent für sich. Auch in den kommenden Jahren sei mit einem weiteren Anstieg von Akkus, im Besonderen von Lithiumbatterien, zu rechnen.
Die Anzahl der Vertragspartner, die dem Gemeinsamen Rücknahmesystem angeschlossen sind, habe sich 2010 fast verdoppelt. Inzwischen übernehme GRS Batterien für über 2.400 Batteriehersteller und -importeure die Produktverantwortung. Dies sei darauf zurückzuführen, dass erst auf Grundlage des neuen Batteriegesetzes viele Hersteller und Inverkehrbringer ihre rechtliche Rücknahmeverpflichtung erkannt haben. Erstmals seit dem 1. Dezember 2009 ist eine Registrierung und Veröffentlichung von Herstellern und Batteriemarken beim Umweltbundesamt verbindlich vorgeschrieben.