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BAuA-Bericht zeigt Wege zur Lärmminderung auf

Lärm belastet über die Hälfte der Beschäftigten im gewerblichen Bereich. Mit knapp 5.600 anerkannten Fällen war die Lärmschwerhörigkeit auch 2009 die häufigste Berufskrankheit. Das ist ein Ergebnis der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung. Der jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin veröffentlichte Bericht "Entwicklung wirksamer Strukturen zur Lärmminderung in KMU" zeige Wege zu einer branchenspezifischen Präventionsberatung auf.
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Sägen, Hämmern oder Bohren – die Lärmquellen in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) seien ebenso vielfältig wie die Art der Betriebe im gewerblichen Bereich. Doch Lärm schädige nicht nur das Gehör, sondern stresse auch die Beschäftigten, erklärt die BAuA. Den besten Schutz vor Lärm biete die Auswahl und Beschaffung leiser Maschinen, denn Lärm muss an der Quelle bekämpft werden.

Bemühungen, den Arbeits- und Lärmschutz in die Investitionsplanung zu integrieren, beschränkten sich jedoch weitgehend auf mittlere und größere Unternehmen, so der Bericht der BAuA. Hingegen finde in KMU praktisch keine Beratung in der Planung statt. Zudem seien sie meist nicht in der Lage, die stetigen Entwicklungen des Standes der Technik wie beispielsweise lärmarme Verfahren oder Arbeitsmittel mit reduzierten Lärmemissionen sowie die sich wandelnden Vorschriften zu verfolgen und zu beachten. Der Bericht entwickele deshalb Konzepte für eine überbetriebliche Lärm- und Arbeitsschutzberatung bei Investitionsplanungen in KMU und erprobt sie anhand eines Fallbeispiels.

Die Autoren der Studie bemängeln die oftmals deutlichen Qualifizierungsdefizite bei Unterstützungsträgern und Beratern von KMU. Auch die aktuelle Praxis der Geräuschangaben von Herstellern stehe der Auswahl leiser Maschinen entgegen. So machten Hersteller häufig unzureichende oder falsche Angaben, obwohl sie dazu verpflichtet seien. Damit benachteiligten sie insbesondere Kleinbetriebe als Kunden massiv und tolerierten, dass Beschäftigte in großem Umfang inakzeptabel hohen Gesundheitsrisiken ausgesetzt werden, kritisiert die BauA in ihrem Bericht. Nicht umsonst befinde sich die Forderung nach einer Geräuschemissionsangabe in der EG-Maschinen-Richtlinie und werde durch europäische Normen konkretisiert, schreibt die Bundesanstalt weiter.

Insgesamt erweise sich das Unternehmermodell zur sicherheitstechnisch-arbeitsmedizinischen Betreuung von KMU als ein besonders geeigneter Ansatzpunkt, um die Lärmminderung in kleinen Unternehmen zu verbessern. Es sollte jedoch der Motivations- und Beratungsschwerpunkt klarer auf die Beratung bei der Investitionsplanung ausgerichtet und weiterentwickelt werden, so die BAuA. Als unterstützende Maßnahmen empfehlen die Experten den Aufbau eines branchenspezifischen Wissenspools und eines Expertennetzwerks.

Quelle: BAuA, mku

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